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Wirtschaftsdetektive recherchieren zu Wettbewerbsverbot

Wirtschaftsdetektive recherchieren zu Wettbewerbsverbot

Die Generalagentur einer großen Versicherungsgesellschaft in Frankenthal bei Mannheim stellte im März 2010 fest, daß bisher zufriedene Bestandskunden ihre Policen kündigten oder in der Angebotsphase befindliche Neuabschlüsse nicht zum Abschluss zu bringen waren.

Der Agenturinhaber brachte dieses außergewöhnliche Kundenverhalten bald darauf mit der Entlassung eines Versicherungsvertreters in Zusammenhang. Für den Agenturinhaber lag es nahe, daß der Vertreter unberechtigt Kopien der Bestandkundendatei gemacht hatte und diese Kontakte für eigene Abschlüsse bei einer anderen Versicherungsgesellschaft nutzte. Um hier den Sachverhalt zu klären, beauftrage der Inhaber der Generalagentur die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG mit den Ermittlungen.

Die Recherchen der Detektive führten kurz darauf zur Information, dass sich der ehemals angestellte Versicherungsvertreter selbständig gemacht hatte. Durch eine mehrtägige Personenüberwachung konnte dokumentiert werden, dass er die Adressen der ehemaligen Bestandskunden der Generalagentur anfuhr, betreute oder dort Angebote zum Wechsel der Versicherungsgesellschaft abgab. 

Die recherchierenden Versicherungsdetektive gaben sich daraufhin als Versicherungsvertreter verschiedener Gesellschaften aus und vereinbarten Beratungstermine mit einigen der ehemaligen Bestandskunden. In den fingierten Beratungsgesprächen, die selbstverständlich unbemerkt aufgezeichnet wurden, erhärtete sich der Verdacht des Bestandskundendiebstahls. 

Anhand der stichhaltigen Beweise kam es zur Anzeige und zur Schadensersatzklage gegen den ehemaligen Versicherungsvertreter, der rechtskräftig zur Übernahme der Ermittlungskosten der A.M.G. DETEKTIV AG verurteilt wurde.

Wettbewerbsverbot vertraglich festlegen

Gemäß § 60 HGB besteht ein Wettbewerbsverbot während der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Arbeitnehmer dürfen ohne Zustimmung des Arbeitgebers in der gleichen Branche nicht tätig werden. 

Für die Zeit nach dem Ende des Arbeitsvertrages kann ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach §§ 74 ff. HGB vereinbart werden, das eine Dauer von zwei Jahren nicht überschreiten sollte. 

Neben dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot kann eine Schweigepflicht nachvertraglich vereinbart werden. Im Arbeitsvertrag ist eine Nebenpflicht von Beschäftigten festgelegt, betriebsinterne Angelegenheiten zu schützen. Seit 1956 gilt, dass selbst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses eine zeitlich begrenzte Geheimhaltungspflicht einzuhalten ist. Unternehmenszahlen wie Umsatzverteilung, Gehaltsstruktur, Bonuszahlungen und Mitarbeiterbeteiligungsprogramme unterliegen der Schweigepflicht.

Nach dem Weggang aus einem Unternehmen dürfen nur Informationen, die „im Gedächtnis bewahrt“ wurden, für einen neuen Arbeitgeber zum Einsatz kommen. Das gilt auch für Kundenkontakte. Schäden, die durch die Weitergabe von Betriebsgeheimnissen entstehen, sind schwer zu beweisen, daher sollte eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttogehalts vereinbart werden.

Verstoßen Angestellte gegen das Wettbewerbsverbot, sind sie dem Arbeitgeber gegenüber schadensersatzpflichtig, das gilt sowohl für das gesetzliche als auch das nachvertragliche Wettbewerbsverbot. Der Arbeitgeber kann auf Unterlassung von Wettbewerb klagen. Gemäß § 61 Absatz 1 HGB kann der Arbeitgeber auch auf Anspruch auf den Gewinn aus der Nebentätigkeit seines Angestellten anmelden, sofern diese in direkter Konkurrenz zu ihm stand.

Bei den von der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG bearbeiteten Fälle im Wettbewerbsrecht handelt es sich um:

  • Verstöße gegen die guten Sitten
  • Vergleichende Werbung
  • Verbreitung unrichtiger Angaben über den Wettbewerber
  • Ausbeutung eines fremden Rufes
  • Abwerben von Kunden und Personal
  • Verstoß gegen die Vorschriften des Räumungsverkaufs
  • Verstoß gegen die Rabattvorschriften
  • Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Unterstützt wird unsere Detektei durch ein etabliertes Experten-Netzwerk aus erfahrenen Rechtsanwälten und Kriminalisten.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.