Germersheim liegt nur circa 50 Kilometer von der Heidelberger Niederlassung der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG entfernt. Deshalb wandte sich ein Autor auf eine Empfehlung hin vertrauensvoll an unsere Spezialisten für Wirtschaftskriminalität. Er sah seine Urheberrechte dadurch gefährdet, dass er im Internet große Textpassagen seiner Bücher entdeckt hatte. Sie waren nicht als sein geistiges Eigentum gekennzeichnet – und schlimmer noch, sie wurden in einem thematischen Kontext verwendet, den er nicht tolerierte.
In Zeiten des Internets mit seinen nicht mehr zu überblickenden Informationsmengen ist es nicht allzu einfach, die eigenen Urheberrechte zu schützen. Daher entscheiden sich viele Menschen dafür, nur grobe Verstöße zu verfolgen.
In der Situation, mit der die Detektive der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG in Germersheim zu tun hatten, war dies der Fall. Dadurch, dass der Autor nicht rekonstruieren konnte, wer der Betreiber der Seite war, auf der er den Verstoß bemerkte, hatte er keine gerichtliche Handhabe gegen ihn.
Detektivischer Spürsinn gefragt
Nach einer gemeinsamen Situationsanalyse mit dem Einsatzleiter der Detektei A.M.G. Detektiv AG in Germersheim, wurde ein Computerspezialist auf den Fall angesetzt. Ermittlungsziel war es, den Betreiber der Seite ausfindig zu machen. In Kooperation mit einem Anwalt definierten Auftraggeber und Detektiv auch die nächsten Schritte: Abmahnung und Löschen der Seite oder der Einträge, Strafanzeige, Schadensersatzklage.
Gemeinsam mit einem Onlinedetektiv aus dem nationalen Netzwerk der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG konnte unser Sachbearbeiter innerhalb weniger Tage alle Informationen über den Onlineanbieter beschaffen. Dieser erhielt umgehend eine Abmahnung.
Einsatz erfolgreich abgeschlossen
Außerdem konnte der Autor Strafanzeige erstatten und erhob eine Klage auf Schadensersatz. In einer späteren Gerichtsverhandlung wurde zudem eine offenkundige Rufschädigung bestätigt. Die Einsatzkosten der Detektei A.M.G. DETEKTIV AG wurden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
A.M.G. DETEKTIV AG
Wenn urheberrechtlich geschützte Werke ohne Ihr Einverständnis übernommen werden, dann bietet die A.M.G. DETEKTIV AG ihren Klienten ein Netzwerk aus hochspezialisierten Ermittlern, die in Zusammenarbeit mit unseren erfahrenen Anwälten urheberrechtliche Abmahnungen auf den Weg bringen. Rechtlich gesehen entsteht Urheberrecht allein durch Schaffung eines schutzfähigen Werkes – auch ohne Eintragung oder Copyright-Vermerk. Schutzfähig sind unter anderen Text, Fotografien, Pläne, Musik, Filme, Software oder Code. Sie dürfen nicht ohne Lizenz kopiert werden. In Fällen, in denen das Urheberrecht verletzt wurde, drohen Abmahnungen, die jedoch durch eine zureichende Unterlassungserklärung zu begründen sind. Die Kosten liegen schnell im vierstelligen Bereich. In der Folge drohehn den Abgemahnten Auskunfts-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche.
In den sozialen Plattformen wie Facebook, Twitter oder Instagram sollte man darauf achten, was genau man teilt. Ist die Quelle eines Fotos oder Films nicht klar erkennbar, sollte man von einem „share“ absehen. Auf Facebook oder WhatsApp stellt das Teilen fremder Bilder bereits eine Urheberrechtsverletzung dar, auf Twitter hingeben sind Urheber immer klar erkennbar. Fotos hier sind nicht lizenzfrei, sondern lizenzgebührenfrei, sie dürfen nur bei Nennung des Urhebers verwendet werden.
Die Verletzung von Urheberrecht liegt immer dann vor, wenn eine unerlaubte Vervielfältigung stattfindet.