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Rheinland-Pfalz mit neuem Gesetz zur Videoüberwachung

Rheinland-Pfalz mit neuem Gesetz zur Videoüberwachung

Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat in Mainz ein neues Polizeigesetz auf den Weg gebracht. Geregelt wird unter anderem das Thema Videoüberwachung, wobei die Landesregierung nach eigener Aussage „mit Augenmaß“ handelt. Dies unterstreicht Innenminister Lewentz gegenüber den Medien, während die Opposition die neuen Gesetze für mehr Sicherheit als nicht weitgehend genug ansieht.

Dem neuen Gesetz voran ging eine Expertenanhörung im Innenausschuss. Diese führte dazu, dass das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) noch in einigen Punkten angepasst wurde und nun sowohl von der regierenden SPD als auch von den Grünen und der FDP getragen wird. Die CDU und die AfD waren dagegen.

Ziel des Gesetzes ist eine Erhöhung der Handlungsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Polizei, wobei explizit auch eine Absage an zu viel Videoüberwachung erteilt wurde. Der Innenminister nennt in diesem Kontext die Zustände in der britischen Hauptstadt London und weist darauf hin, dass auch die dortige fast lückenlose Ausstattung mit Kameras keine Anschläge verhindern konnte.

Teil des neuen Gesetzes ist die Möglichkeit, eine Videoüberwachung in Städten wie Mainz, Trier, Koblenz oder Kaiserslautern künftig auch durch Body-Cams, die direkt an den Uniformen der Polizisten befestigt sind, zu betreiben. Die so gewonnenen Bilder dürfen wie auch die Aufnahmen aus fest installierten Kameras über einen Zeitraum von 30 Tagen gespeichert werden. Dies bedeutet eine Abkehr vom bisherigen Umgang mit dem Thema Videoüberwachung der eine umgehende Löschung vorsah.

Interessant ist in diesem Kontext auch, dass die Videoüberwachung auf Großveranstaltung nicht eigens in den Gesetzestext übernommen wurde, da diese ohnehin schon möglich ist und eine klare Definition der Zahl an Teilnehmern verfassungsrechtlich Bedenken ausgelöst hatte. Zuvor war eine Grenze von 500 Personen ins Auge gefasst worden.

Ebenfalls wird mit dem neuen Polizeigesetz die Möglichkeit für umfangreichere Verkehrskontrollen geschaffen. Mittlerweile darf nicht nur der Fahrer kontrolliert werden, sondern auch sämtliche Mitfahrer. Im Bereich des Straßenverkehrs ist zudem die automatisierte Erfassung von Kennzeichen möglich, was den Ermittlern zusätzlichen Spielraum gibt.

Im Januar 2020 wurde bekannt, dass Innenminister Horst Seehofer (CSU) Techniken der Gesichtserkennung an 130 Bahnhöfe und einigen Flughäfen installieren lässt.

Quelle: Trierischer Volksfreund

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.