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Rodgau: Ermittlungen wegen verschiedener Gewalttaten

Rodgau: Ermittlungen wegen verschiedener Gewalttaten

Der beschauliche Ort Rodgau in der Umgebung von Offenbach wurde im Frühling 2018 mehrfach zum Schauplatz von Straftaten. Ein Fahrgast bedrohte einen Busfahrer in einem glücklicherweise leeren Bus mit einem Messer. Der 34-Jährige wurde auf diese Weise sowohl der Tageseinnahmen aus dem Verkauf der Busfahrkarten als auch seines privaten Geldbeutels beraubt. Die Ermittlungen in diesem Fall verliefen zunächst erfolglos. Der Überfall erfolgte während der Fahrt, sodass kaum eine Möglichkeit der Verteidigung für das Opfer blieb. Eine Videoüberwachung, die den Vorfall hätte aufzeichnen können, gab es nicht.

Vor Gericht verhandelt wurde ein Angriff auf einen Laden in der Rodgau-Passage. In diesem Fall sprach das Amtsgericht Offenbach einen 51-jährigen Mann schuldig und verurteilte diesen aufgrund von Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch sowie versuchter Körperverletzung zu einer Haftstrafe von insgesamt einem Jahr. Im Rahmen des Urteils wurde eine Bewährung ausdrücklich verworfen, da von Seiten des Gerichts eine ungünstige Sozialprognose angenommen wurde. Des Weiteren hatte der Täter seine Tat weder bereut noch die Bereitschaft zu einer Therapie erkennen lassen.

Der Überfall auf den Einzelhändler in Rodgau wurde später noch einmal aufgerollt und gelangte vor die fünfte Strafkammer des Landgerichts Darmstadt und damit in die nächst höhere Instanz. Eine Fülle an Augenzeugen sagte dort aus, sie halfen dabei, ein genaueres Bild der Geschehnisse zu gewinnen. In Darmstadt sollte auch ein psychiatrisches Gutachten vorgelegt werden, das die Zurechnungsfähigkeit des Straftäters feststellte. Erwartet wurde die Umwandlung der Haftstrafe in einen Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik.

Schuldfähigkeit im Strafrecht

In Deutschland strafrechtlich verfolgt werden kann nur, wer zur Tatzeit schuldfähig war. Sollte diese Fähigkeit des Täters bei einer Tat eingeschränkt oder völlig aufgehoben gewesen sein, hat das Folgen für die Rechtsprechung wie in § 20 und § 21 des Strafgesetzbuches geregelt wurde.

In § 20 geht es um die Schuldunfähigkeit wegen krankhaft seelischer Störungen oder geistiger Behinderungen, dazu zählen Psychosen oder Delirien nach Alkohol- oder Drogenmissbrauch sowie Schizophrenie.
Ein in diesem Sinne schuldunfähiger Täter wird in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen, sofern er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Zwar wirkt übermässiger Alkohol- oder Drogenmißbrauch strafmildernd, wer sich vorsätzlich betrinkt, wird aber dennoch bestraft nach § 323a, ihm droht Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

§ 21 klärt die verminderte Schuldfähigkeit, die immer durch ein psychiatrisches Gutachten belegt werden muss. Die Lebensführung vor der Tat und das Gesamtverhalten sind Bestandteile der Einschätzung.

A.M.G. DETEKTIV AG ermittelt

Obwohl die Kriminalstatistik für Hessen im Jahr 2019 mit über 65 Prozent die höchste Aufklärungsquote aller Zeiten zeigt, können einige Verbrechen selbst nach Jahren nicht abgeschlossen werden. Die Polizei Hessen sucht in „Cold Cases“ online nach Hinweisen unter https://www.polizei.hessen.de/fahndung/personen/ungeklaerte-mordfaelle/, einige der Fälle wurden zuvor bei Aktenzeichen XY im ZDF vorgestellt. Dennoch erreichen die Beamten im Internet oder im Fernsehen nicht unbedingt jeden Zeugen, der zu den Verbrechen Hinweise liefern könnte.

Die erfahrenen Ermittler der A.M.G. DETEKTIV AG sind Ihr Ansprechpartner für Fälle, die bisher nicht geklärt werden konnten. Wir beraten Sie gerne unverbindlich zu den Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen.

Quelle: Hessenschau

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.