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Saarbrücken: Schwarzarbeit im Visier der Ermittler

Saarbrücken: Schwarzarbeit im Visier der Ermittler

Im Raum Saarbrücken ist es zu umfangreichen Ermittlungen wegen Schwarzarbeit gekommen. Die Ermittler des Zolls durchsuchten in diesem Kontext gleich sechs Objekte. In den meisten Fällen handelt es sich um Unternehmen aus den Bereichen Gastronomie und Glücksspiel. Nach Angaben des Hauptzollamts Saarbrücken steht eine 31-jährige Frau im Verdacht, verschiedene Mitarbeiter in Schwarzarbeit beschäftigt zu haben. Dadurch sollen den Sozialversicherungsträgern Gelder entzogen worden sein. Die Mitarbeiter waren sowohl in Gaststätten als auch in Shisha-Cafés und Casinos beschäftigt, als es zu Unregelmäßigkeiten kam.

Bei der 31-Jährigen handelt es sich um eine deutsche Staatsangehörige, bei der eine routinemäßige Prüfung der Geschäftsunterlagen anberaumt worden war. Neben den Ermittlern des Zolls waren auch Steuerfahnder im Einsatz und wurden fündig. Sichergestellt wurden im Rahmen der Ermittlungen sowohl Aufzeichnungen in Form schriftlicher Unterlagen als auch jede Menge digitaler Medien. Ein besonders brisantes Beweisstück dürfte in diesem Zusammenhang ein Zettel mit den tatsächlich gearbeiteten Stunden der einzelnen Mitarbeiter sein. Dieses wurde in einem Hohlraum hinter einer Deckenplatte gefunden und könnte maßgeblich zum Beweis der Schwarzarbeit herangezogen werden.

Grundsätzlich ist Schwarzarbeit auch in Saarbrücken ein großes Problem. Wie auch in anderen Städten sind sowohl die Branchen Gastronomie als auch Transport und Personenbeförderung betroffen. Hintergrund ist hier, dass sich vor allem Küchen und Bars bestens für unangemeldete Tätigkeiten eignen, weil hier niedrig bezahlte Tätigkeiten oder auch Tätigkeiten von Personen ohne spezielle Berufsausbildung benötigt werden. Selbiges gilt auch für das Baugewerbe und das Baunebengewerbe. Des Weiteren im Kontext von Schwarzarbeit zu nennen sind Berufe aus dem klassischen Dienstleistungsbereich wie Friseure oder auch Kosmetikerinnen und Nagelstudios.

Es kommt jedoch darauf an, keinen Generalverdacht gegenüber manchen Branchen auszusprechen, sondern gezielte Ermittlungen gegen in Verdacht geratene Unternehmen anzustellen. Fakt ist auch, dass Schwarzarbeit keineswegs als Kavaliersdelikt anzusehen ist, sondern erhebliche Schäden anrichtet. Diese betreffen nicht nur die Sozialversicherungsträger sondern auch die Arbeitnehmer. Diese erhalten vielfach noch nicht einmal den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn, geschweige denn Beiträge für Altersvorsorge bzw. Kranken- oder Arbeitslosenversicherung.

Quelle: Focus.de

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.