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Sabotage in Freiburg: Täter nutzten Toilettenpapier

Sabotage in Freiburg: Täter nutzten Toilettenpapier

Auf den ersten Blick wirkt es wie ein verfrühter Aprilscherz, doch ist der Sachschaden immens. An der Universität Freiburg kam es zu einem Akt von Sabotage, bei dem die Saboteure kurzerhand Toilettenpapier für ihre Tat nutzten. So reichte es offensichtlich schon aus, eine Toilette zu verstopfen, um die komplette Universitätsbibliothek lahm zu legen. Konkret erfolgte die Sabotage in Freiburg indem der Spülknopf der Toilette mit einem Stück Pappe verkeilt wurde und auf diese Weise kontinuierlich Wasser nachlief. Entsprechend kam es nach und nach zu einer Überschwemmung.

Seitens der Universität wurde sogleich von Sabotage gesprochen. So erfuhren Studierende in einem Hinweis das das so genannte Parlatorium der UB vom ersten bis zum fünften Obergeschoss gesperrt werden musste und auch das Medienzentrum im dritten OG nicht mehr zugänglich sei. Der Wasserschaden fiel so gravierend aus, dass lediglich der Lesesaal, das Freihandmagazin und die Cafeteria im Erdgeschoss zugänglich waren.

Aktuell befinden sich Handwerker in dem Gebäude und legen die betroffenen Teile trocken. Des Weiteren hat die Polizei die Ermittlungen aufgenommen, weist jedoch auf die enormen Schwierigkeiten hin. Der Bereich, in dem sich die Sabotage ereignet hat, ist allgemein zugänglich und wird viel frequentiert. Entsprechend könnte am Ende kein Täter gefunden werden.

Die Höhe des Schadens wurde bislang nicht beziffert. Auch, wenn vermutlich eine Versicherung greift, ist die Sabotage in Freiburg überaus ärgerlich, da vor allem die Studierenden getroffen werden. Fakt ist, dass eine geschlossene Universitätsbibliothek auch den Zugang zur benötigten Fachliteratur unmöglich macht und damit das Studium merklich beeinträchtigt.

Sabotage gilt in strafrechtlicher Hinsicht meist als Sachbeschädigung und kann mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden. Es bedarf hierfür jedoch der Anzeige durch den Geschädigten, die im Fall der Universität Freiburg erfolgt sein dürfte. Je nach Schwere des Delikts können auch Haftstrafen verhängt werden. Alternativ ließe sich die Sabotage durchaus auch als eine Form von Vandalismus definieren. Auch in diesem Bereich ist die Aufklärungsquote traditionell niedrig und liegt Statistiken zufolge bei gerade einmal 25 Prozent.

Quelle: Bild.de

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.