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Sabotage in Reutlingen: ehemaliger Mieter verurteilt

Vor dem Amtsgericht in Reutlingen wurde ein Fall von Sabotage verhandelt. Es ging dabei um einen ehemaligen Mieter, der nach Ansicht der Richter aus Rache und Frustration erheblichen Schaden in der zuvor von ihm gemieteten Wohnung angerichtet hat. Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte immer wieder uneinsichtig und aufbrausend und bestritt bis zum Schluss, für die Sabotage verantwortlich zu sein.

Seitens des Richters und der Staatsanwaltschaft wurde die Täterschaft jedoch als bewiesen angesehen, sodass am Ende eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen von jeweils 15 Euro stand. Gezahlt werden muss die Strafe in Raten von jeweils 100 Euro, sofern das Urteil Rechtskraft erlangt.

Die Sabotage ereignete sich in Walddorfhäslach unweit von Reutlingen wo der Angeklagte bis Ende 2015 gewohnt hatte. Die Kündigung der Wohnung im Obergeschoss erfolgte aus eigenem Antrieb und Ende November wurden ordnungsgemäß die Schlüssel übergeben. Zwei Tage darauf flossen fast 7.000 Liter Wasser aus verschiedenen Wasserhähnen in die Wohnung und gelangten auch ins Erdgeschoss. Der Schaden betraf nicht nur die Wohnung im Obergeschoss, sondern auch die Elektrik, die Rolladen, die Wände und die Böden. Entsprechend wurde der Gesamtschaden auf satte 52.000 Euro beziffert, die nach Ansicht des Gerichts auf das Konto des ehemaligen Mieters gehen.

Ungeachtet der Beteuerungen, er habe mit der Sabotage nichts zu tun, sah der Richter die Tat als bewiesen an. Hintergrund sind vorangegangene Auseinandersetzungen über die vermeintlich weder frist- noch formgerechte Kündigung und Probleme bei der Übergabe der Wohnung. Des Weiteren wurde vor Gericht vom Vorhandensein von Nachschlüsseln ausgegangen, die offensichtlich nicht an den Vermieter ausgehändigt wurden.Zuletzt wurde der vermeintliche Täter kurz vor der Tat im Umfeld des Hauses gesehen.

Als weiteres Indiz für die Schuld des Angeklagten wertete das Gericht das mangelnde Interesse des Vermieters an einer Flutung der Räume und den einwandfreien Beweis, dass es sich um Sabotage gehandelt hatte. Dies hatten Ermittler im Vorfeld klargestellt und damit jedweden technischen Mangel an der Wasserzuleitung ausgeschlossen.

Der Angeklagte kündigte bereits Berufung oder Revision an, die dann beim Landgericht Tübingen oder beim Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt würden.

Quelle: Reutlinger General-Anzeiger

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.