Es ist einer der größten Einsätze gegen Schwarzarbeit in Berlin in der letzten Zeit. In der Hauptstadt sowie in einer Reihe anderer deutscher Städte gingen die Ermittler gezielt gegen eine Familie vor, die Personen aus Syrien über Polen als Arbeitskräfte nach Deutschland geschleust haben soll. Insgesamt waren bei den Ermittlungen gegen Schwarzarbeit 150 Beamte im Einsatz und durchsuchten in diesem Zusammenhang gleich zwölf Firmenräume sowie Wohnungen.
Im Rahmen der Ermittlungen wurden eine Fülle an Unterlagen beschlagnahmt. Im Raum steht nun der Verdacht, dass Schwarzarbeit gefördert und Mindestlöhne nicht gezahlt wurden. Darüber hinaus fanden keinerlei Zahlungen an die Sozialversicherungsträger statt und auch Steuern wurden nicht entrichtet. Einer der Hauptverdächtigen ist ein Bauunternehmer aus der Türkei, wobei bislang keine gerichtsverwertbaren Beweise vorliegen.
Neben den Durchsuchungen in Berlin fanden auch in Bayern sowie im Saarland, Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern Durchsuchungen statt. Des Weiteren arbeiteten auch die Kolleginnen und Kollegen der polnischen Polizei mit.
Verhaftet wurden eine 28-jährige Frau sowie ein 40-jähriger Mann. Eine dritte Person aus Berlin ist derzeit auf der Flucht. Im Rahmen der Sicherstellungen fanden die Ermittler sowohl Telefone, Computer als auch USB-Sticks, die nun in Ruhe ausgewertet werden.
Der durch die Schwarzarbeit verursachte Schaden soll sich auf rund 300.000 Euro belaufen. Für jede nach Deutschland geschleuste Person verlangte die Familie einen Betrag in Höhe von 8.000 Euro. Die Arbeitnehmer mussten die Beträge nach und nach abarbeiten und wurden dabei unter großen Druck gesetzt. Entsprechend gehen die Ermittlungen nun nicht mehr nur in Richtung von Schwarzarbeit sondern auch banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern.
Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde bislang keine Anklage erhoben und auch ein Termin für eine Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest. Es ist allerdings aufgrund der hohen Schadenssumme und der Fülle an unterschiedlichen Straftaten durchaus möglich, dass es im Falle einer Verurteilung zu Haftstrafen kommt.
Quelle: BZ Berlin