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Schwarzarbeit in Bonn: Zahlreiche Durchsuchungen

Schwarzarbeit in Bonn: Zahlreiche Durchsuchungen

Die Staatsanwaltschaft Bonn führt derzeit umfangreiche Ermittlungen wegen Schwarzarbeit durch. In diesem Kontext kam es vor einigen Tagen zur Durchsuchung von 16 Wohnungen und Geschäftsräumen in ganz Nordrhein-Westfalen. Der Schwerpunkt der Ermittlungen liegt auf der Stadt Bonn und dem Raum Euskirchen. Darüber hinaus wurden jedoch auch Wohnungen in Duisburg, Krefeld, Mönchengladbach und Dortmund unter die Lupe genommen und durchsucht. In diesem Kontext wurden auch zwei Haftbefehle vollstreckt und zwei Personen mit illegalem Aufenthaltsstatus in Deutschland aufgegriffen.

Den Ermittlern gelang im Rahmen der Durchsuchung die Sicherstellung eines Vermögens in Höhe von mehreren Millionen Euro. Um dies zu erzielen, wurden diverse Bankkonten kurzerhand „eingefroren“ und damit dem Zugriff der Kontoinhaber entzogen. Auch wurde eine Sicherungshypothek für eine renovierte alte Villa eines der Beschuldigten erwirkt und ein wertvolles Fahrzeug der Marke Porsche beschlagnahmt.

Die jetzigen Aktionen sind lediglich das Resultat von Ermittlungen, die bereits vor mehreren Monaten begonnen hatten. Im Fokus des Hauptzollamts Bonn stand eine Großfamilie, die Personen aus dem Kosovo mit falschen Pässen und Identitäten ausstattete, um diese deutschlandweit auf Baustellen einzusetzen. Die Pässe stammten aus der Slowakei, Slowenien sowie Rumänien und führten zu einer Anerkennung als EU-Bürger und damit eine Arbeitserlaubnis.

Es steht derzeit zu vermuten, dass die illegalen Arbeitskräfte Schwarzarbeit verrichteten und nicht ordnungsgemäß bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet wurden. Darüber hinaus muss geklärt werden, ob es sich nicht zudem um massive Verstöße gegen den in Deutschland geltenden Mindestlohn handelte.

Fakt ist, dass durch Schwarzarbeit in diesem Ausmaß sowohl die Allgemeinheit als auch die Baubranche empfindlich geschädigt wird. Auf der einen Seite geht den Sozialversicherungen Geld verloren, was an anderer Stelle fehlen kann, andererseits wurde vermutlich auch keine Lohnsteuer gezahlt. Hinzu kommt, dass Unternehmen, die auf Schwarzarbeit setzen, die Preise unterbieten und somit die Mitbewerber schädigen. Zuletzt sollten Auftraggeber wissen, dass im Fall einer Straftat keinerlei Gewährleistungsansprüche existieren und Schäden am Bau im Zweifel selbst beseitigt werden müssten.

Quelle: RP Online
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.