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Schwarzarbeit in Düsseldorf: Ermittlungen in Friseurbetrieben

Schwarzarbeit in Düsseldorf: Ermittlungen in Friseurbetrieben

Ausgehend vom Hauptzollamt Düsseldorf wurden in Wuppertal umfangreiche Ermittlungen wegen Schwarzarbeit durchgeführt. Die Ermittler konzentrierten sich dabei in erster Linie auf Friseurbetriebe und deckten allein 18 Verstöße gegen das Mindestlohngesetz auf. Konkret war Arbeitnehmer ein geringerer Betrag als die gesetzlich festgelegten 8,50 Euro in der Stunde gezahlt worden, was nicht gesetzeskonform ist.

Des Weiteren förderten die Ermittlungen in Wuppertal sieben Fälle von Schwarzarbeit zutage. In diesen Fällen war es so, dass die Friseure neben ihrer Tätigkeit auch noch Sozialleistungen kassiert hatten. Selbiges wurde auch in Düsseldorf festgestellt, wo es sich sogar um 17 Fälle von Schwarzarbeit und Leistungsmissbrauch handelte.

Eingebunden waren die Ermittlungen wegen Schwarzarbeit in eine bundesweite Kontrolle, in deren Kontext allein in Wuppertal und Düsseldorf mehr als 100 Friseurbetriebe unter die Lupe genommen wurden. In diesem Zusammenhang wurden 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontrolliert und mussten die Form ihres Beschäftigungsverhältnisses offenlegen. Seitens der Ermittler wurden sodann Stundenzettel abgeglichen und auch Lohnabrechnungen in die Ermittlungen einbezogen. Wichtig war und ist dabei auch die Frage, ob die korrekten Beiträge an die Sozialversicherungsträger abgeführt wurden.

Fakt ist, dass vor allem im Friseurgewerbe immer wieder Schwarzarbeit geleistet wird. Problematisch ist diese Art der Erwerbsarbeit vor allem für Betriebe, die ehrlich arbeiten und sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Naturgemäß kann ein Friseur, der weder den Mindestlohn zahlt, noch Sozialversicherungsbeiträge abführt, seine Leistungen zu einem deutlich günstigeren Preis anbieten und ruiniert somit den fairen Wettbewerb.

Statistiken zeigen, dass die Ermittlungen des Zollamts Düsseldorf im Bereich Schwarzarbeit quer durch die Branchen Erfolge zeigen. Allein im vergangenen Jahr wurden mehr als 2.000 Strafverfahren eingeleitet und ein Schaden in Höhe von 23,5 Millionen Euro ermittelt. Betroffen sind dabei sowohl die Städte Wuppertal und Düsseldorf als auch der Kreis Mettmann und das so genannte „Bergische Städtedreieck“, zu dem neben Wuppertal auch noch Solingen und Remscheid gehören.

Quelle: WDR

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.