Das Thema Schwarzarbeit beschäftigte im Sommer 2015 das Rhein-Main-Gebiet und die Metropole Frankfurt. Gleich 150 Ermittler führten dort eine Großrazzia durch und durchsuchten in diesem Kontext dreizehn Wohn- und Geschäftsräume. In diesem Zusammenhang kam es zudem zur Festnahme von einer Frau und zwei Männern im Alter von 28 bis 38 Jahren.
Die Ermittlungen wurden sowohl von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main als auch dem Zoll in Gießen koordiniert. Es besteht der Verdacht, dass die drei Festgenommenen Scheinfirmen gegründet und diese zum Erstellen fiktiver Rechnungen genutzt haben sollen. Auf diese Weise konnte die Schwarzarbeit durch Barzahlungen finanziert werden und es wurden die sonst fälligen Sozialversicherungsbeiträge eingespart.
Schätzungen zufolge, beläuft sich der Schaden, der auf diese Weise verursacht wurde, auf mehr als eine Million Euro. Grund für das immense Ausmaß ist die Vermutung, dass mehr als 60 Unternehmen an dem Schwarzarbeit-Konstrukt mitgewirkt haben. Diese wurden allesamt nur zu kriminellen Zwecken gegründet und dienten einzig und allein der Vertuschung. Die Ermittler führten die Hausduchsuchungen in Frankfurt, Dreieich, Offenbach, Rödermark und Rodgau durch und nahmen in diesem Zusammenhang sowohl Akten als auch Datenträger an sich.*
Die Stadt Frankfurt kommentiert die Gesetzeslage auf der Website frankfurt.de:
„Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern schädigt in erheblichem Maße die Sozialkassen und den Fiskus, insbesondere durch Steuerhinterziehung und Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen. Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz regelt hierzu die entsprechenden Vorgaben und Verfahren.“
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In Fällen von Schwarzarbeit ist meist die Beschattung der Verdächtigen die erfolgreichste Maßnahme. Mit Teams aus mindestens drei Detektiven wird gewährleistet, dass schnell und unauffällig recherchiert werden kann, ob die Verdächtigungen gerechtfertigt sind. Die Beweise legen wir dem Kunden in Wort und Bild so vor, dass sie selbst vor gegnerischen Anwälten und vor Gericht standhalten können. So kommen Sie zu Ihrem Recht.
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Quelle: FNP.de