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Schwarzarbeit in Frankfurt: Gebäudereinigung verurteilt

Schwarzarbeit in Frankfurt: Gebäudereinigung verurteilt

55 Personen ohne Anmeldung beschäftigt

Ein Fall von Schwarzarbeit in Frankfurt hat zu einer Bewährungsstrafe geführt. Das Gericht entschied, dass der Angeklagte jedoch gegen Bewährungsauflagen auf freiem Fuß bleiben darf. Die Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wurde auch deshalb zur Bewährung ausgesetzt, weil sich der Unternehmer bislang nichts  hatte zu Schulden kommen lassen.

Konkret hatte der 42-Jährige in den Jahren zwischen 2009 und 2012 gleich 55 Personen beschäftigt, jedoch auf eine Anmeldung verzichtet. In diesem Kontext wurden naturgemäß auch keine Beiträge zu den Sozialversicherungen abgeführt. Hinzu kam, dass die Arbeitskräfte noch nicht einmal über eine gültige Arbeitserlaubnis verfügten, was sich erst bei einer Routineüberprüfung herausstellte.

Engagiert war das Reinigungsunternehmen vor allem in Großküchen von Hotels. Dort wurde dann auch die Schwarzarbeit verrichtet, was seitens des Gerichts auch als „geschäftliche Einfältigkeit“ gewertet wurde, die sich strafmildernd auswirkte. Interessant ist dabei, dass auch die Staatsanwaltschaft auf eine Bewährungsstrafe plädiert hatte.

Der verurteilte Wirtschaftskriminelle hatte bereits vor Gründung seines Unternehmens als Scheinselbstständiger gearbeitet und diese Praxis als normal empfunden. Entsprechend habe er als Unternehmer einfach auf dieselbe Weise weitergemacht und nicht gedacht, dass er damit eine Straftat verübt.

Ob die Schwarzarbeit in Frankfurt auch zu Geldbußen bzw. Nachzahlungen bei den Sozialversicherungsträgern führt, ist nach aktuellem Stand nicht bekannt. Grundsätzlich könnte es jedoch passieren, dass Beträge von mehreren Tausend Euro fällig werden, die widerrechtlich einbehalten wurden. Ebensowenig wurde bekannt, ob auch die Angestellten vor Gericht standen oder in irgendeiner Weise juristisch belangt wurden.

Grundsätzlich ist Schwarzarbeit gerade in der Reinigungsbranche immer noch an der Tagesordnung. Die Auftraggeber achten in diesem Bereich vielerorts lediglich auf einen günstigen Preis, der sich auf reguläre Weise kaum fixieren lässt. So kommt es, dass Unternehmer das Risiko einer Verurteilung eingehen und deren Angestellten oft zu Tarifen unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes arbeiten. Neben der schlechten Bezahlung existieren vielfach auch keinerlei Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Absicherungen für die Zeit der Rente.

Im Februar 2020 wurden bei einer Großrazzia bei Reinigungsfirmen in Hessen sieben Verdächtige festgenommen. Vier davon hatten sich „bandenmäßig zusammengeschlossen“, um Sozialabgaben und Steuern zu hinterziehen. 500 Ermittler waren im Einsatz. Mit der Operation unter dem Decknamen „Lackschuh“ konnten die Ermittler ein illegales Netzwerk von Reinigungs- und Scheinfirmen zerschlagen. Über 30 Gebäude waren bei der Razzia durchsucht worden, darunter ein Reinigungsunternehmen. 

Quelle: Hessenschau.de

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.