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Schwarzarbeit in Gießen und Kassel: Sicherheitsfirma im Visier

Schwarzarbeit in Gießen und Kassel: Sicherheitsfirma im Visier

Ein Fall von Schwarzarbeit in Gießen und dem Raum Kassel hat zu einem groß angelegten Einsatz der zuständigen Ermittler geführt. Federführend war dabei das Hauptzollamt Gießen, das mit gleich 350 Ermittlern in verschiedenen Bundesländern gegen eine deutschlandweit agierende Sicherheitsfirma tätig wurde. Nach aktuellen Schätzungen beläuft sich der Schaden durch Schwarzarbeit auf mindestens 1,5 Millionen Euro, weswegen die Konten des Unternehmens erst einmal eingefroren wurden.

Ebenfalls scheint das Zentrum der Schwarzarbeit bzw. deren Organisationszentrale im Raum Kassel zu liegen, wenngleich sich die einzelnen Fälle auch in Gießen, dem Rhein-Main-Gebiet und anderen Regionen ereigneten.

Im Zuge der Ermittlungen wurden verschiedene Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht. Die bisherige Arbeit der Fahnder läuft darauf hinaus, dass fünf Personen im besonderen Verdacht der organisierten Schwarzarbeit stehen. Es handelt sich dabei um Geschäftsführer und Gesellschafter des Sicherheitsunternehmens, die offenbar dafür gesorgt haben, dass bei vielen Arbeitnehmern keinerlei Beiträge zu den Sozialversicherungen abgeführt wurden. Im Einzelnen betrifft dies sowohl die Renten- und Arbeitslosenversicherung als auch die Beiträge für die Krankenkasse und Pflegeversicherung. Für die Angestellten entstehen auf diese Weise erhebliche Nachteile, wenngleich der „Nettolohn“ auf den ersten Blick höher erscheinen mag.

Neben der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen wurde die Schwarzarbeit in Gießen und Umgebung auch durch das gezielte Fälschen von Dokumenten sowie das Stellen von Scheinrechnungen ausgeübt. Ziel war hierbei, die schwarz gezahlten Gelder zu vertuschen, was in juristischer Hinsicht als organisiertes Verbrechen gelten kann.

Hinzu kommt, dass die Schwarzarbeit mitsamt der Hinterziehung über mehr als drei Jahre andauerte und systematisch für Verluste für die Steuerzahler sorgte.

Im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung könnte es durchaus zu Gefängnisstrafen kommen, was sich allein aus der Schwere der Fälle, deren Häufigkeit und der Höhe der unterschlagenen Summe erklärt. Wichtige Faktoren sind dabei einerseits die Frage nach bereits vorhandenen Vorstrafen, andererseits die Mitwirkung durch die Angeklagten. Derzeit ist es jedoch noch zu keiner Anklage gekommen und auch das Ausmaß des Schadens steht noch nicht abschließend fest.

Quelle: FFH

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.