Für Handwerker aus Polen keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt
In einem Fall von Schwarzarbeit in Hechingen, unweit der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart, konnte bislang kein Urteil gesprochen werden. Vor dem Amtsgericht Herchingen bestreitet der Angeklagte die Taten und spricht davon, dass vier vermeintliche Arbeitnehmer als Subunternehmer zu bezeichnen sind.
Fakt ist, dass ein Handwerker mit vier Personen aus Polen zusammengearbeitet hatte und keinerlei Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden. Folgt man den Ermittlern der Staatsanwaltschaft, so handelte es sich hierbei um ein festes Arbeitsverhältnis und eine komplette Integration der vier Arbeitskräfte in den Betrieb. Dem hält jedoch der Angeklagte entgegen, dass die vier Personen auch in anderen Kontexten tätig wurden und daher nicht als Angestellte hätten behandelt werden müssen. Die Frage, die sich nun stellt ist die nach Vorliegen von Scheinselbstständigkeit und damit einhergehender Schwarzarbeit oder einer regulären Arbeit auf Rechnung.
Die Ermittlungen, die zum jetzigen Verfahren führten, fanden bereits im Jahr 2011 statt. Seinerzeit wurde ein Kleinbus mit vier Männern polnischer Staatsangehörigkeit angehalten. Schnell stellte sich heraus, dass die Männer keine Deutschkenntnisse hatten. Nach einer Überprüfung der Dokumente geriet der Unternehmer, auf den das Auto angemeldet war, ins Visier der Ermittlungen.
Dieser händigte bereitwillig die Arbeitsverträge seiner Mitarbeiter aus und sah diese als einen Nachweis über eine rechtmäßige Beschäftigung. Nach Angaben der Polizei wirkten die vier Männer jedoch so „hilflos“, das sie keinesfalls als selbstständige Unternehmer aufgetreten sein könnten.
Vor Gericht werden die Einlassungen des Angeklagten aus dem Polnischen übersetzt. Dieser führt an, dass sämtliche Aufträge exakt kalkuliert und Rechnungen stets beglichen wurden. Zudem seien die vier Mitarbeiter allesamt in Deutschland krankenversichert gewesen. Sollte dies zutreffen, so könnte es sich tatsächlich um selbstständige Arbeit und nicht um Schwarzarbeit handeln.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass zwischen beiden Bereichen erhebliche „Grauzonen“ existieren. Für die Ermittler ist es nicht immer leicht, die genauen Zusammenhänge zwischen Unternehmern, Subunternehmern und Angestellten zu entschlüsseln. Gerade aus diesem Grund sind Prozesse mit einer gründlichen Beweisaufnahme von großer Wichtigkeit.
Die Bundespolizei kontrolliert Fahrzeuge mit polnischen Kennzeichen auf der Autobahn und schickt Verdächtige zurück in ihr Land, sofern sie nicht die entsprechenden Papiere vorweisen können. Vollbesetzte Kleinbusse mit mehr als neun Passagieren gelten als auffällig. Wird Schwarzarbeit vermutet, machen polnische Arbeiter sich strafbar im Sinne des Aufenthaltsgesetzes, ihnen droht dann eine Anzeige. Führen sie falsche Papiere mit sich, können sie wegen Urkundenfälschung belangt werden.
Quelle: Schwarzwälder Bote