Schwarzarbeit in Heilbronn war auch im vergangenen Jahr ein großes Thema. Im Bezirk der Handwerkskammer Heilbronn – Franken wurden im vergangenen Jahr sieben Bußgeldbescheide ausgestellt, bei denen es sowohl um Schwarzarbeit als auch um unerlaubte Handwerksausübung ging. Die auf diese Weise eingenommene Summe belief sich auf 24.500 Euro, was den niedrigsten Wert seit 2007 darstellt. Auch gegenüber dem Vorjahr (2016) wurde ein erheblicher Rückgang verzeichnet, das die Bußgelder wegen Schwarzarbeit seinerzeit noch bei 81.000 Euro lagen. Experten vermuten jedoch, dass dieser Rückgang nichts mit den tatsächlichen Taten im Bereich Schwarzarbeit in Heilbronn zu tun hat, sondern lediglich die Dunkelziffer gegenüber den offiziellen Delikten angestiegen ist.
Schwarzarbeit in Heilbronn wurde 2017 unter anderem durch zwei Stuckateur-Unternehmen ausgeübt. Des Weiteren befanden sich gleich drei Installateure und Heizungsbauer sowie zwei Friseure unter den Tätern. All diese Unternehmen erhielten einen Bußgeldbescheid.
Der vermeintliche Rückgang an Schwarzarbeit wird vielfach mit der positiven Konjunktur begründet. Die meisten Handwerker erfreuen sich an vollen Auftragsbüchern, wodurch gegenseitige Anzeigen so gut wie nicht vorkommen. Es ist sogar so, dass auch bei Entdecken von Schwarzarbeit, etwa indem ein Mitarbeiter auch nach Feierabend noch etwas Geld hinzuverdient, keine Anzeige erfolgt, da professionelles Personal knapp und schwer zu bekommen ist. Entsprechend entsteht eine hohe Dunkelziffer, da niemand ein Interesse an Ermittlungen gegen Schwarzarbeit hat.
Wirft man einen Blick auf die Zahlen der letzten Jahre, so offenbaren sich erhebliche Unterschiede. 2011 wurden bereits 600.000 Euro eingenommen und 2012 waren es sogar 1,5 Millionen Euro. Seit 2013 verzeichnen die Ermittler jedoch wieder einen Rückgang.
Nichtsdestotrotz bleibt Schwarzarbeit ein wichtiges Thema und in den einzelnen Betrieben wird verstärkt für eine Registrierung und einen Eintrag gedrängt. Vor allem die unerlaubte Handwerksausführung kann zu erheblichen Bußgeldern führen und ließe sich durch eine einfache Meldung vermeiden. Neben Bußgeldern ist auch eine Betriebsuntersagung möglich, die im schlimmsten Fall zur Insolvenz eines Unternehmens führen kann. Entsprechend sollten sich Unternehmen genau überlegen, ob sie dieses Risiko eingehen möchten.
Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung