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Schwarzarbeit in Karlsruhe: Ermittlungen gegen Taxiunternehmen

Schwarzarbeit in Karlsruhe: Ermittlungen gegen Taxiunternehmen

Schwarzarbeit ist ein akutes Problem. So wurde ein Taxiunternehmen in Karlsruhe 2016 zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Richter beließen es jedoch bei einer Verwarnung und setzten die Geldstrafe erst einmal unter Vorbehalt an. Grund für die Milde war ein komplettes Geständnis seitens des Angeklagten sowie eine Wiedergutmachung des entstandenen Schadens.

Durch die Schwarzarbeit in Karlsruhe hatte der 69-jährige Taxifahrer über den Zeitraum von vier Jahren Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 46.000 Euro nicht ordnungsgemäß abgeführt. Dies erfolgte, indem ein Teil des „Arbeitslohnes“ kurzerhand schwarz ausgezahlt wurde.

Ein weiterer Grund für die milde Strafe dürfte darin liegen, dass keine anderen Arbeitnehmer in die Schwarzarbeit involviert wurden. Gerade im Bereich des Beförderungswesen ist es oftmals so, dass mehrere Fahrer ein- und desselben Unternehmens illegale Einnahmen generieren, was in diesem Fall jedoch nicht passierte.*

Die Fälle häufen sich, fast wöchentlich berichten die Medien über Schwarzarbeit. Ein Hamburger Umzugsunternehmer wurde kürzlich zu einer Nachzahlung von knapp 200.000 Euro verurteilt, weil er Möbelpacker schwarz beschäftigt hatte. Über einen Mittelsmann habe er die Umzugshelfer bestellt und eingesetzt, dafür aber keine Sozialversicherungsabgaben gezahlt, teilte das Hauptzollamt Hamburg Ende Oktober 2019 mit.

Zusätzlich zu den 160.000 Euro, die er unterschlagen hatte, kamen nach Angaben des Hauptzollamts 40.000 Euro Säumniszuschlag und 6.000 Euro Geldauflage. Nach der Zahlung wurde das Verfahren eingestellt.

Die Zoll-Kontrolleure sind überlastet. Berlins Bauwirtschaft setzt daher Detektive ein, um illegale Beschäftigung aufzudecken. Die Fachgemeinschaft Bau Berlin-Brandenburg leistet sich seit 15 Jahren zwei Baustellenläufer, um für Ordnung und fairen Wettbewerb zu sorgen. Ihre Arbeit erledigen sie oft einfach aus dem Auto heraus, sie beobachten und protokollieren, bevor sie verdächtige Baustellen melden, die dann vom Zoll überprüft werden. Einige Bauunternehmen werben mit erfundenen Namen, die sich später nirgends finden lassen. Auch polnische Autokennzeichen der geparkten Pkws vor einer Baustelle können ein Indiz sein, dass hier nicht alle Arbeiter gemeldet werden. Begleitend untersuchen IT-Forensiker Datenströme.

Auch Hotels und Gaststättengewerbe sowie Transport- und Reinigungsbranche werden kontrolliert. Die festgestellten Straftatbestände reichen von Betrug und Veruntreuung von Lohn bis zur Steuerhinterziehung. Unternehmer, die in allen drei Punkten für schuldig befunden werden, müssen mit Freiheitsentzug rechnen. Wer Gehälter unter Mindestlohn zahlt, gegen den wird meist ein Bußgeld verhängt.

Wenn Sie einen Verdacht gegen einen Mitbewerber hegen und der Sache auf den Grund gehen möchten, stellt Ihnen die Detektei A.M.G. DETEKTIV AG ein erfahrenes Team für Überprüfungen der Rechtmässigkeit zur Verfügung. Wir beraten Sie professionell und kompetent. Denn nur, wenn sich alle Unternehmen an geltendes Recht halten, ist ein fairer Wettbewerb möglich.

*Quelle: Baden TV

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.