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Schwarzarbeit in Kassel: Ermittlungen bei Sicherheitsfirmen

Schwarzarbeit in Kassel: Ermittlungen bei Sicherheitsfirmen

Ausgerechnet die Branche, die anderenorts für Sicherheit, Recht und Ordnung sorgen sollte, steht im Verdacht der Schwarzarbeit in Kassel aber auch in anderen Städten. Die Rede ist von verschiedenen Sicherheitsfirmen, gegen die Ermittlungen eingeleitet wurden. Die Razzien der Ermittler fanden gleich in sieben Bundesländern statt, darunter Hessen, Baden-Württemberg sowie Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin und Brandenburg. Nach Angaben der Ermittler könnte der Schwerpunkt der Schwarzarbeit die sächsische Stadt Zwickau sein.

An den Ermittlungen und den Durchsuchungen waren 450 Personen beteiligt. Durchsucht wurden 48 Geschäftsräume und Wohnungen, wobei es zu zwei Festnahmen kam. Im Visier sind derzeit 20 Beschuldigte, die die Schwarzarbeit offensichtlich in organisierter Form betrieben haben. Der Vorwurf lautet, dass Wachleute in Asylbewerberheimen illegal beschäftigt wurden und dabei keinerlei Abgaben an die Sozialversicherungsträger gezahlt wurden. Der Schaden wird von den Ermittlern auf rund zwei Millionen Euro beziffert.

Nachdem seitens der Staatsanwaltschaft Haftbefehle erlassen wurden, konnten zwei Männer im Alter von 39 Jahren als mutmaßliche Drahtzieher dem Haftrichter vorgeführt werden. Im Rahmen der Durchsuchungen wurde Bargeld in Höhe von 835.000 Euro sichergestellt. Hinzu kamen zwei Luxusautos, drei Schusswaffen sowie verschiedene andere Waffen und Munition. Des Weiteren sicherten die Beamten Computer und Mobiltelefone.

Ausgangspunkt waren Fälle von Schwarzarbeit in Kassel. Eine Sicherheitsfirma mit Firmensitz Zwickau hatte dort unregelmäßig in die Sozialversicherungen eingezahlt und so den Verdacht auf sich gelenkt. Nach und nach offenbarte sich ein regelrechtes Geflecht an Unternehmen, die laut Generalstaatsanwaltschaft Dresden auf organisierte Schwarzarbeit und umfangreichen Steuerbetrug schließen lässt.

Die Schwarzarbeit wurde durchweg verschleiert. Dies geschah auf geradezu „klassische“ Weise, indem Scheinrechnungen ausgestellt und so Umsatzsteuern unberechtigterweise vom Staat kassiert wurden. Diese wurden allerdings nicht in vergleichbarer Weise abgeführt, sodass es sich in diesem Kontext um einen weiteren Betrug handelte.

Sollte die organisierte Schwarzarbeit bewiesen werden, so drohen den Tätern aufgrund der Schwere der Taten Haftstrafen. In der Vergangenheit ist jedoch auch schon mehrfach vorgekommen, dass kooperatives Verhalten und Geständnisse mit Straferlassen und Geldstrafen „belohnt“ wurde.

Quelle: Focus

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.