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Schwarzarbeit in Konstanz: viele Haushaltshilfen betroffen

Schwarzarbeit in Konstanz: viele Haushaltshilfen betroffen

Das Thema Schwarzarbeit in Konstanz lässt sich unter anderem bei Haushaltshilfen oder auch im Bereich Babysitting beobachten. Nach Angaben einiger Experten handelt es sich hierbei aber weniger um ein Problem von Seiten der Arbeitgeber als vielmehr den erklärten Wunsch der Arbeitnehmer, die Arbeit illegal und unangemeldet aufzunehmen. Bedenkt man, dass die Stadt am Bodensee rund 86.000 Einwohner hat, so erscheint die Zahl von lediglich 335 Minijobberinnen und Minijobbern, die in Privathaushalten angemeldet sind, überaus gering. Eine Anfrage bei der Minijob-Zentrale ergab zudem, dass nach deren Schätzung lediglich jede zehnte Kraft im Haushalt legal arbeitet.

Andererseits herrscht deutschlandweit und damit nicht nur in Konstanz eine positive Tendenz. In den Jahren zwischen 2004 und 2017 stieg die Zahl der Anmeldungen im Bereich der Minijobs in deutschen Privathaushalten von rund 100.000 auf 300.000. Es ist allerdings zu erwarten, dass realistischerweise rund drei Millionen Personen als Haushaltshilfen arbeiten. In Konstanz stieg die Zahl der angemeldeten Minijobber im selben Zeitraum von 125 auf 335 Personen. Die Dunkelziffer und damit die Zahl der Schwarzarbeit soll jedoch bei rund 3.000 Arbeitsverhältnissen liegen.

Mehr und mehr mögliche Arbeitgeber beklagen derweil, dass sich mögliche Arbeitnehmer einer Anmeldung verweigern. Der Verzicht auf Rentenansprüche, Unterstützung im Krankheitsfall und auf den Unfallversicherungsschutz wird damit billigend in Kauf genommen.

Für Arbeitgeber bedeutet der Verzicht auf Schwarzarbeit den positiven Effekt einer Steuerersparnis. Probearbeiten ist jedoch in manchen Fällen auch ohne eine Anmeldung möglich, danach ist eine Anmeldung im Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale erforderlich, die schnell telefonisch oder online vollzogen werden kann. Die zusätzlich zum Lohn zu zahlenden Kosten belaufen sich auf 14,8 Prozent, es dürfen jedoch im Rahmen der Einkommenssteuererklärung satte 20 Prozent geltend gemacht werden, sodass sich ein finanzielles Plus ergeben kann.

Grundsätzlich gilt zudem, dass ein Arbeitsvertrag gegen Schwarzarbeit absichert und auch Gefälligkeiten unter Nachbarn zum Teil als Schwarzarbeit gelten können. Das ist immer dann der Fall, wenn sie regelmäßig auftreten und stets Geld fließt.

Quelle: Südkurier
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.

asd