In einem Fall von Schwarzarbeit hat das Amtsgericht Landshut eine erhebliche Geldstrafe verhängt. So wurde von Seiten der Ermittler ein Schaden in Höhe von 830.000 Euro beziffert, der den Sozialversicherungsträgern fehlt. Federführend bei den Ermittlungen war das Hauptzollamt Landshut bzw. die dort ansässige Finanzkontrolle Schwarzarbeit. So wurde festgestellt, dass zahlreiche Saisonarbeiter über einen Zeitraum von mehreren Jahren nicht ordnungsgemäß oder überhaupt nicht bei den Sozialversicherungen angemeldet wurden.
Vor Gericht wurde deshalb einer der beiden Geschäftsführer des Unternehmens zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Darüber hinaus wurde in diesem Kontext eine Geldauflage in Höhe von 600.000 Euro festgesetzt, die gemeinnützigen Zwecken zufließen muss. Der 55-jährige Mann ist nicht der einzige Verurteilte in dem Verfahren. Die Förderung von Schwarzarbeit wurde auch dem ein Jahr jüngeren Mitgesellschafter nachgewiesen, der eine Geldstrafe in Höhe von 350 Tagessätzen von jeweils 200 Euro zu entrichten hat. In der Summe entspricht dies einer Strafe von 70.000 Euro.
Die Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut hebt in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit der Ermittlungen hervor. So wurden allein im Jahr 2016 durch die Arbeit der Ermittler Schäden in Höhe von 14,5 Millionen Euro aufgedeckt und zur Anzeige gebracht. Schwarzarbeit in Landshut bezieht sich dabei keineswegs nur auf Fabriken, sondern ist in nahezu allen Branchen und Gewerben anzutreffen. Als besonders betroffen gelten dabei die Gastronomie sowie Dienstleister wie Friseure. Hinzu kommt – wie auch in anderen Regionen – die Baubranche oder auch Handwerksbetriebe, bei denen es immer wieder vorkommt, dass schwarz gearbeitet und schwarz kassiert wird.
Die Schäden für die Gesellschaft bzw. die Sozialversicherungsträger belaufen sich bundesweit Jahr für Jahr auf mehrere Milliarden Euro. In den letzten Jahren wurden jedoch die Ermittlungen deutlich verstärkt, sodass Schwarzarbeit in manchen Bereichen nur noch schwerlich möglich ist. Hinzu kommt, dass sich diese Art der Beschäftigung nicht lohnt, da die Geldstrafen überaus schmerzhaft ausfallen können.
Im November 2020 untersuchte der Zoll Landshut erneut Schwarzarbeit in fast jeder Branche: im Hotel wie auf dem Bau, überall wird er fündig. EU-weit sollen die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Reguläre Arbeitsplätze werden geschaffen, illegale Beschäftigung bekämpft. Die Einhaltung des Mindestlohnes ist Teil der Kontrollen: Die Lohnuntergrenze für Hilfsarbeiten auf dem Bau liegt aktuell bei 12,55 Euro pro Stunde – auch für Arbeitnehmer aus dem Ausland.
Quelle: Idowa