Ein Fall von Schwarzarbeit in Landshut hat die dortigen Ermittler auf den Plan gerufen. Schnell stellte sich heraus, dass die unrechtmäßigen Tätigkeiten auch noch mit dem Erschleichen von Sozialleistungen zusammenfielen. Aus diesem Grund gingen die Ermittlungen auch in Richtung Betrug in einem besonders schweren Fall, wie später die Richter urteilen würden.
Bei den Ermittlungen gegen Schwarzarbeit in Landshut ging es um einen 39-jährigen Mann. Dieser bezog einerseits Arbeitslosengeld, arbeitete jedoch parallel hierzu auch selbstständig. Auf diese Weise generierte der Mann gleich zwei Einnahmequellen, von denen er jedoch die Arbeitslosenunterstützung nicht hätte erhalten dürfen. Die Arbeiten wurden allesamt im Baugewerbe durchgeführt, das ohnehin als anfällig gegenüber Schwarzarbeit gilt. Dadurch, dass das Unternehmen des eigenen Vaters mitwirkte, konnten sowohl die Abrechnung als auch die Bezahlung geregelt werden und die Schwarzarbeit fiel zunächst niemandem auf.
Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Pfarrkirchen konnten jedoch bald Licht in den Fall bringen und fanden heraus, dass zwischen 2014 und April 2017 stolze 17.000 Euro eingenommen wurden, auf die kein Anspruch bestand. Dadurch, dass der Mann sämtliche Tätigkeiten gegenüber der Behörde verschwiegen hat und auch seine Einnahmen nicht deklarierte, entstand ein entsprechender Schaden bei dem Sozialversicherungsträger. In diesem Kontext ist zudem davon auszugehen, dass auch die Beiträge für die Krankenversicherung und Rentenversicherung unrechtmäßig erschlichen wurden, da diese unmittelbar an das Arbeitslosengeld gekoppelt sind. Des Weiteren wurden durch die Schwarzarbeit keine Steuern gezahlt, die angesichts der vorhandenen Einnahmen fällig gewesen wären.
Vor dem Amtsgericht Landshut kam es nach den Ermittlungen zum Prozess. Die Richter zeigten sich von ihrer harten Seite und verurteilten den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Diese Strafe wird jedoch zur Bewährung ausgesetzt.
Grundsätzlich ist Schwarzarbeit immer strafbar. Als verschärfend gilt in vielen Fällen, wenn parallel hierzu auch noch die Allgemeinheit geschädigt wird, indem letztlich Steuergelder in Form von Arbeitlosengeld erschlichen werden. Aus diesem Fakt resultiert auch das vergleichsweise strenge Urteil.
Quelle: Presseportal