Den Ermittlern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Hauptzollamt Landshut ist ein Erfolg bei einer Baufirma gelungen. In diesem Fall handelte es sich um eine besondere Vorgehensweise seitens der Schwarzarbeiter, die zu diesem Zweck eigens eine GmbH & Co. KG ins Leben riefen. Die vermeintlichen Angestellten wurden dabei als Gesellschafter und Kommanditisten geführt, übernahmen faktisch jedoch eine sozialversicherungspflichtige Anstellung. Aus diesem Grund konnte nicht von Mitunternehmern gesprochen werden, sondern es musste von Schwarzarbeit die Rede sein. Die Arbeitlöhne wurden in Form von Gewinnausschüttungen gezahlt, was die Gesellschafter jedoch nach eigenen Angaben nicht wussten. Für die Geschäftsführer der GmbH bedeutete diese kreative Art der Einstellung eine Ersparnis in Höhe von 192.000 Euro über vier Jahre.
Vor dem Amtsgericht Landshut wurde für die Schwarzarbeit ein Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verhängt. Diese erhielt der 30-jährige Geschäftsführer, der sich jedoch auch über eine Aussetzung zur Bewährung freuen darf. Der ehemalige Geschäftsführer, ein 56-Jähriger erhielt eine Geldbuße in Höhe von 3.000 Euro.
Es handelt sich nicht um das erste Mal, dass in dieser Form Schwarzarbeit verschleiert wird. Bereits vor zwei Jahren hatte ein Unternehmen aus dem Bereich Trockenbau und Malergewerbe ebenfalls mit Subunternehmern gearbeitet, die kurzerhand als Gesellschafter geführt wurden. Auch in diesem Fall entstand ein Schaden in sechsstelliger Höhe und auch hier wurden Gefängnisstrafen zur Bewährung ausgesetzt. Ein weiteres Beispiel für diese besondere Form der Schwarzarbeit betrifft eine Erlebnisgastronomie, wobei hier „lediglich“ falsche Angaben gegenüber den Sozialversicherungsträgern vorgenommen wurden.
Fest steht, dass neben den verhängten Strafen stets für den entstandenen Schaden aufgekommen werden muss, was in einigen der genannten Fälle erhebliche Summen bedeutet. Interessant dürfte die Fragen sein, inwieweit die ahnungslosen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Rechenschaft gezogen werden. Auch hier ist eine Nachversteuerung sowie die Nachzahlung des Arbeitnehmeranteils an die Sozialversicherungsträger anzudenken.
Die Fälle aus Landshut zeigen einmal mehr, dass sich Schwarzarbeit auch dann nicht lohnt, wenn ein vermeintlich sicheres juristisches Konstrukt dahinter steht.
Quelle: Idowa.de