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Schwarzarbeit in Marburg: umfangreiches Firmengeflecht

Schwarzarbeit in Marburg: umfangreiches Firmengeflecht

Es ist ein Fall von Schwarzarbeit, wie ihm die Justiz nur selten begegnet. Vor dem Schöffengericht Marburg geht es um eine Sicherheitsfirma, die in den Jahren 2012 und 2013 in mindestens 50 Fällen Schwarzarbeit begünstigt und Mitarbeiter ohne Sozialversicherungsbeiträge beschäftigt haben soll. Aktuell hat der Mann bereits einige der Straftaten gestanden, schiebt die Schuld jedoch teilweise auf Subunternehmen, mit denen er zusammen gearbeitet hat. Interessant daran ist jedoch, dass die betroffenen Angestellten nichts von einem Subunternehmen wussten und stets dachten, sie seien direkt bei der betreffenden Firma beschäftigt.

In den meisten Fällen ereignete sich die Schwarzarbeit in Marburg in der Veranstaltungsbranche. Die Mitarbeiter wurden entweder im Bereich Sicherheit oder auch in der Logistik eingesetzt und wurden dort oftmals als Leiharbeiter beschäftigt. Die Masche war dabei stets dieselbe: die Mitarbeiter waren zuvor über viele Jahre arbeitslos und wartete nun auf einen echten Arbeitsvertrag. In dieser Hoffnung wurden sie auch gelassen und die Bezahlung ausschließlich in Bargeld vorgenommen. Dabei floss meist nur der Mindestlohn und selbst dieser wurde immer vorenthalten.

In der ersten Zeit traute sich keiner der Angestellten, eine Beschwerde oder gar Anzeige einzureichen. Schließlich wurde immer wieder die Hoffnung geschürt, dass es doch noch zu einer unbefristeten Festanstellung kommen könnte. In einigen Fällen arbeiteten Mitarbeiter sogar mehr als ein Jahr ohne dass sich etwas an ihrer Situation änderte. Dokumentiert ist, dass gelegentlich mal gezahlt wurde: „mal hier einen Fuffi, mal da 120 Euro“, wie es im O-Ton heißt.

Problematisch an einem Nachweis der Schwarzarbeit in Marburg ist die Verschachtelung der einzelnen Unternehmen, für die die Arbeiten letztlich ausgeführt wurden. Nach Ansicht der Zeugen gehörten diese zusammen, was jedoch vor Gericht bestritten wird. Teilweise sollen die Angestellten offiziell als Selbstständige gelaufen sein, teilweise wird eine Zusammenarbeit durch die Angeklagten schlichtweg bestritten.

Vor diesem Hintergrund wird der Prozess vor dem Schöffengericht noch eine Weile andauern. Am 8. August ist der nächste Termin. Am Ende könnte jedoch auch aufgrund der mangelnden Mitwirkung eine empfindliche Geld- oder gar eine Haftstrafe stehen. Letzteres richtet sich auch nach der Summe, die den Sozialversicherungsträgern und dem Finanzamt entgangen sind.

Quelle: Oberhessische Presse

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.