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Schwarzarbeit in Offenburg: Mietwagenfirma im Visier

Schwarzarbeit in Offenburg: Mietwagenfirma im Visier

Im badischen Offenburg ist es offensichtlich zu einem Fall von Schwarzarbeit bei einer Mietwagenfirma gekommen. Vor dem dortigen Amtsgericht steht derzeit eine 36-jährige Unternehmerin, die als Inhaberin in der Verantwortung steht. Der entstandene Schaden wird auf rund 5.000 Euro beziffert, zudem soll es sich nach Aussage der Angeklagten lediglich um Familienhilfe gehandelt haben.

Konkret wird wegen des Vorwurfs des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt verhandelt. Ermittlungen ergaben, dass sich dies drei Mal in der Zeit zwischen September und Dezember 2013 der Fall war und dabei die Arbeitnehmeranteile nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden. Seitens der Angeklagten wird dem entgegen gehalten, dass das Minicar-Unternehmen zu diesem Zeitpunkt gerade erst aufgebaut wurde und mit Startschwierigkeiten zu kämpfen hatte. Dabei hätte die Angeklagte während des Tages und ihr Verlobter in der Nacht gearbeitet, um überhaupt über die Runden zu kommen.

Vor Gericht stellte sich dann die Frage, ob es sich bei der Mitarbeit der Mutter und Schwester des Partners um familienhafte Mitwirkung oder um Schwarzarbeit in Offenburg handelte. Letzteres würde dann auch bedeuten, dass keine Sozialversicherungspflicht besteht. Interessant ist dabei jedoch, dass die betreffenden Personen bei der Sozialversicherung gemeldet waren und kein Fahrtenbuch geführt wurde. Beides lässt nicht auf eine geplante familienhafte Mitarbeit schließen.

Ebenfalls unklar ist die Höhe des ausgezahlten Lohns. Ermittler sahen beim Verlobten einen Stundenlohn in Höhe von fünf Euro, während dieser von einer Pauschale in Höhe von 420 oder 450 Euro sprach. Selbiges gilt auch für die Mutter, während sich die Schwester nicht mehr erinnert.

Bekannt wurden die Unregelmäßigkeiten im Rahmen von Kontrollen durch das Hauptzollamt Lörrach im November 2013. Es handelt sich dabei nicht um den ersten Fall, in dem Schwarzarbeit in Offenburg bei einem Mietwagenunternehmen festgestellt wurde und so wurden bereits 2014 zwei Betreiber auf Basis einer Schadenssumme von 60.000 Euro zu Geldstrafen verurteilt. Der aktuelle Fall scheint nicht ganz so gravierend zu sein, könnte jedoch ebenfalls mit einer Verurteilung enden.

Quelle: Baden Online

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.