*
Unverbindliche Telefonische Sofortberatung
*Anrufweiterleitung zum
nächsten Büro, Ortstarif.

0800 8448446
Kostenlose Hotline
24 Stunden - 365 Tage im Jahr
info@detektiv.ag
Jetzt anrufen Kontaktformular Rückrufservice WhatsApp Beratung
+49 172 8448446

asd

Schwarzarbeit in Paderborn: mildes Gerichtsurteil

Schwarzarbeit in Paderborn: mildes Gerichtsurteil

Im westfälischen Paderborn ist es nach Schwarzarbeit zu einem unerwartet milden Gerichtsurteil gekommen. Nach Medienangaben zeigten sich die Richter trotz eines entstandenen Schadens in Höhe von 190.000 Euro gnädig und ließen einen Bauunternehmer mit einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung sowie 200 Sozialstunden davonkommen. Wirft man einen Blick auf den zugrunde liegenden Fall, so offenbart sich jedoch eine organisierte und sehr umfangreiche Form der Schwarzarbeit.

Ihren Erfolg feierten die Ermittler bereits im Jahr 2012. Auf einer Baustelle in Rheda-Wiedenbrück wurden die Bauarbeiter kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass der Bauunternehmer gleich 32 Personen aus Bulgarien beschäftigte und für diese keinerlei Sozialversicherungsbeiträge entrichtete. Entsprechend handelte es sich um Schwarzarbeit, die zudem dadurch verschleiert wurde, dass die Bulgaren allesamt als Subunternehmer auftraten. Der Arbeitslohn der Scheinselbstständigen wurde durchweg in bar ausgezahlt.

Vor Gericht zeigte sich der Bauunternehmer aus Paderborn geständig. Nichtsdestotrotz war nach Ansicht der Richter die Einvernahme mehrerer Zeugen erforderlich, da das Geständnis kein vollständiges Bild der Schwarzarbeit und deren Organisation ergab. Die Zeugen stammten sowohl vom Finanzamt als auch von der Rentenkasse und verschafften einen Überblick über die Höhe des in der Summe entstandenen Schadens. Das Geständnis wurde positiv gewertet, da sonst zahlreiche Zeugen hätten aus Bulgarien anreisen müssen, was einen erheblichen Mehraufwand bedeutet hätte.

Des Weiteren gelang der Justiz eine Kontopfändung in Höhe von 70.000 Euro mit der zumindest ein Teil der Schulden beim Fiskus beglichen wurde. Das restliche Geld steht nun noch im Raum und muss voraussichtlich in den kommenden Jahren abgestottert werden.

Zumindest in einem Punkt herrscht offensichtlich Zufriedenheit. Keiner der Kunden des Bauunternehmers hatte an der sach- und fachgerechten Ausführung durch die Bulgaren Zweifel und so kam es hinsichtlich der Qualität zu keinerlei Beanstandungen. Es ist allerdings auch so, dass eine Mängelrüge im Fall von Schwarzarbeit ins Leere geht. Das Recht auf Nachbesserung besteht ebenso wenig wie die Möglichkeit, einen Teil des gezahlten Preises zurück zu erhalten. Der Grund: im Fall von Schwarzarbeit verlieren sämtliche Absprache ihre Gültigkeit und gemachte Verträge gelten als nichtig.

Quelle: Neue Westfälische
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.