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Schwarzarbeit in Wolfsburg: Nagelstudio im Visier

Schwarzarbeit in Wolfsburg: Nagelstudio im Visier

Es ist ein geradezu typischer Fall von Schwarzarbeit. In Wolfsburg fanden umfangreiche Ermittlungen in einem Nagelstudio statt. In diesem Kontext geriet auch die Betreiberin in den Fokus der Ermittler und zwei Wohnungen wurden durchsucht. Dabei handelte es sich bereits um die zweite Aktion dieser Art, nachdem schon im Februar umfangreiche Ermittlungen die illegale Beschäftigung zweier Angestellten zutage gefördert hatten. Seinerzeit hatten die Fahnder zwei Personen asiatischer Herkunft angetroffen, die über keinerlei Anmeldung bei den Sozialversicherungen verfügten. Hinzu kam, dass einer der beiden Personen sogar eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung fehlte, womit es sich von Seiten des Arbeitgebers um eine Straftat handelt.

Auf Basis eines richterlichen Beschlusses wurde das Nagelstudio nun erneut durchsucht. Im Kontext der erneuten Ermittlungen waren 15 Einsatzkräfte des Zolls beschäftigt. Es zeigte sich, dass die Inhaberin entgegen zuvor gemachter Angaben erneut nicht allein in ihrem Geschäft war. Eine andere Arbeitskraft kümmerte sich um die Nägel einer Kundin während eine zweite Person an einem Handmodell übte und zudem deutsche Vokabeln wie „Halten Sie bitte still“ trainierte. Entsprechend ist davon auszugehen, dass auch diese Person für eine Tätigkeit im Nagelstudio vorbereitet wurde.

Seitens der Ermittler wurde darauf hingewiesen, dass sich alle Personen überaus freundlich und kooperativ zeigten, allerdings über keine gültige Arbeitserlaubnis verfügten. Darüber hinaus fehlte auch die notwendige Anmeldung zur den Sozialversicherungen. Von Seiten des Hauptzollamts Braunschweig wurde hierfür wenig Verständnis geäußert. Vor allem die Tatsache, dass es sich bereits um die zweiten Ermittlungen in kurzer Zeit handelt, hätte zu einer Änderung des Verhalten führen können. Konkret wurde lediglich Schwarzarbeit durch Schwarzarbeit durch andere Personen ersetzt, was nicht im Sinne des Gesetzes ist.

Aktuell dauern die Ermittlungen noch an. Es könnte jedoch am Ende schlimmstenfalls zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren für die Betreiberin des Nagelstudios kommen, wenngleich eine derart drastische Ausschöpfung des Strafmaßes nicht zu erwarten ist. Fakt ist aber auch, dass durch die Schwarzarbeit und den Verzicht auf Zahlungen an die Sozialversicherungsträger ein ungleicher Wettbewerb entsteht. Mit anderen Worten können diejenigen Unternehmen, die ehrlich agieren naturgemäß kein so günstigen Preis anbieten und sind daher im Nachteil.

Quelle: Focus.de

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.