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Schwarzarbeit: zu wenig Ermittlungen in Koblenz und Darmstadt

Schwarzarbeit: zu wenig Ermittlungen in Koblenz und Darmstadt

Schwarze Schafe kommen unbehelligt davon

Während Schwarzarbeit in manchen Branchen weiter zunimmt, finden immer weniger Ermittlungen statt. Zu diesem Ergebnis kommen Vertreter der Gebäudereinigungs-Branche und üben harsche Kritik an den zuständigen Behörden. So werden offensichtlich die vermeintlich „dicken Fische“ mit größeren Volumina von den Ermittlern verfolgt, während kleinere Betriebe weitgehend unbehelligt bleiben. Dieses Vorgehen wird seitens der Ermittler, namentlich der Generalzolldirektion in Bonn sogar offen als Strategiewechsel seit 2015 dargestellt.

Die IG Bau bemängelt in diesem Kontext, dass die Hauptzollämter Koblenz und Darmstadt lediglich 15 bzw. 74 Gebäudereinigungsunternehmen kontrollierten, was deutlich zu wenig ist. In Koblenz kamen gerade einmal fünf Bußgeldverfahren heraus, während es im großen Bezirk Darmstadt nur drei waren. Wirft man einen Blick über die Branchen hinweg, so kam es in Koblenz 843 Mal zu Bußgeldverfahren, in Darmstadt 907 Mal.

Die Tatsache, dass die Ermittlungen gegen Schwarzarbeit zurückgefahren wurden, wird auch vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks bemängelt. Indem der Zoll kaum noch ermittelt und lediglich organisierte Kriminalität beachtet, kommen diverse „schwarze Schafe“ unbehelligt davon und sorgen für eine deutliche Verzerrung des Wettbewerbs. Als Grund für die laxe Haltung seitens der Behörden wird der Personalmangel angegeben.

Im September 2020 überprüften über 2.000 Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Kurier-, Express- und Paketdienstleister. Die FKS kontrollierte insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie illegale Beschäftigung von Ausländern. Seit Januar 2020 gilt in der Branche der allgemeine Mindestlohn von 9,35 Euro pro Stunde. Überprüft wurde zudem die Nachunternehmerhaftung, die seit Juli 2020 gilt und die Erfüllung der Zahlungspflicht und Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmern regelt. Rund 8.000 Personen wurden zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Die bisherigen Erkenntnisse führten zur Einleitung von 16 Strafverfahren und 36 Ordnungswidrigkeitenverfahren. In rund 1.600 Fällen sind zusätzliche Untersuchungen durch die FKS nötig. 

Im Bezirk des Hauptzollamtes Koblenz waren über 60 Zöllner*innen im Einsatz, die 390 Personen von 81 Unternehmen befragten. In 34 Fällen Hier sind noch Sachaufklärungen nötig zu Verstößen gegen Mindestlohnvorschriften und Vorenthalten von Arbeitsentgelt.

Quelle: Wiesbadener Kurier

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.