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Umfangreiche Ermittlungen gegen Schwarzarbeit in Düsseldorf

Umfangreiche Ermittlungen gegen Schwarzarbeit in Düsseldorf

Ein Fall von Schwarzarbeit in Düsseldorf hat zu umfangreichen Ermittlungen geführt. In diesem Kontext wurden 16 Beamte des Zolls eingesetzt und nahmen die Beschäftigungssituation in vier Restaurants genauer unter die Lupe. In der Zeit zwischen 17 und 24 Uhr wurden die Gastronomiebetriebe durchsucht, wobei in einem Fall auch zwölf Ermittler der Düsseldorfer Polizei mit dabei waren und durch drei Kollegen der Ausländerbehörde unterstützt wurden.

Das Ergebnis der Razzia gegen Schwarzarbeit waren 22 Personenkontrollen und ein sich erhärtender Verdacht der Schleusertätigkeit durch den Arbeitgeber. Herausgefunden wurde zudem, dass Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in zwei Fällen einer Arbeit nachgingen, was ebenso illegal ist, wie die festgestellten Verstöße gegen das Mindestlohngesetz.

Die Ermittlungen gegen Schwarzarbeit gingen jedoch noch weiter, sodass in Düsseldorf nun auch das Veruntreuen von Arbeitsentgelt, ein Sozialleistungsbetrug sowie Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht zu Buche schlagen. Des Weiteren steht der Verdacht auf Urkundenfälschung im Raum und auch wurden Meldungen beim Einwohnermeldeamt nicht ordnungsgemäß vorgenommen.

Besonders pikant ist in diesem Kontext, dass in einem der Restaurants gleich sieben Schlafplätze für die Angestellten gefunden wurden, die nach Ansicht der Ermittler nicht menschenwürdig sind. Dieses Urteil bezieht sowohl die mangelnde Hygiene als auch Schimmel an den Wänden mit ein und führte dazu, dass nun auch wegen Verstößen gegen die Bauordnung in Düsseldorf ermittelt wird. Derlei Ermittlungen fallen jedoch nicht in das Ressort des für Schwarzarbeit zuständigen Dezernats,sondern dürften an anderer Stelle bearbeitet werden.

Zuletzt brachte die Razzia Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sowie die Arbeitsstättenverordnung ans Tageslicht. Letztere äußerten sich auch darin, dass zwei der vier Notausgänge verschlossen und ein dritte voller Gefahren war. Konkret ist in diesem Zusammenhang von losen Teppichfliesen auf einer Treppe die Rede, die im „worst case“ zu einer Stolperfalle werden kann.

Ob und wann es zu einer Anklage vor Gericht kommt, ist derzeit noch unklar. Es wurden jedoch jede Menge Unterlagen beschlagnahmt, die nun zeitnah ausgewertet werden sollen.

Quelle: RP Online

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.