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Unternehmen in Berlin bekämpft Schwarzarbeit

Unternehmen in Berlin bekämpft Schwarzarbeit

Das Unternehmen Helpling mit Sitz in Berlin sieht sich als Vorkämpfer gegen Schwarzarbeit. Dabei tritt Helpling als Vermittlungsplattform für Dienstleistungen, jedoch nicht selbst als Arbeitgeber auf. Auf der Vermittlungsplattform im Internet lassen sich sowohl private Wohnungsreinigungen als auch haushaltsnahe Dienstleistungen buchen, die stets ordnungsgemäß abgerechnet und angemeldet werden. Helpling arbeitet dabei mit selbstständigen Dienstleistern zusammen und zahlt entsprechend keine Sozialabgaben und auch kein Urlaubsgeld oder Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall. Hintergrund ist dabei, dass lediglich eine Tätigkeit als Vermittler ausgeübt wird.

Das Unternehmen Helpling existiert seit 2014 und wurde seinerzeit gemeinsam mit Philip Huffmann und Rocket Internet ins Leben gerufen. Mittlerweile ist das Internetportal in neun Ländern vertreten und bietet seine Dienste nicht nur in Deutschland und Berlin, sondern auch in Australien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande, Singapur und in den Vereinigten Arabischen Emiraten an.

Die Frage nach den gesellschaftlichen Auswirkungen des Geschäftsmodells wird durchaus kontrovers diskutiert, doch mahnen die Betreiber der Internetplattform in diesem Bereich zur Sachlichkeit. Immerhin habe Helpling einen Beitrag zu mehr Transparenz im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen geleistet und eine Fülle von Arbeitsverhältnissen legalisiert. Mit diesem Vorgehen würde in Tausenden von Fällen Schwarzarbeit verhindert, da die Tätigkeiten sonst im Verborgenen stattfänden.

Da seitens Helpling keinerlei Arbeitnehmerfunktion übernommen wird, bleibt jedoch die Frage nach der Sozialversicherung für die Auftragnehmer. Hier fordert das Unternehmen auch für allein arbeitende Selbstständige den Zugang zur Sozialversicherung, um somit Chancengleichheit herzustellen. Wann es sich jedoch um echte Selbstständige und wann um Scheinselbstständige handelt, muss von Fall zu Fall entschieden werden. In der Vergangenheit ist es in anderen Konstellationen immer wieder vorgekommen, dass Personen als vermeintlich Selbstständige Rechnungen geschrieben haben, dabei jedoch lediglich für einen einzige Arbeitgeber tätig waren. Ist dies der Fall, so lässt sich de facto von einem Angestelltenverhältnis sprechen und es müssten genau genommen Beiträge für die Sozialversicherungen entrichtet werden.

Quelle: Berlin Valley

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.