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Untreue: Ermittlungen gegen Chef der Uniklinik Frankfurt

Untreue: Ermittlungen gegen Chef der Uniklinik Frankfurt

Der Ärztliche Direktor des Universitätsklinikums Frankfurt am Main befand sich im Mai 2018 im Fokus von Ermittlungen. Es ging dabei um den Verdacht der Untreue. Federführend waren die Ermittler der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Konkret handelte es sich um einen Fall, der in die Zeit fällt, in der der Ärztliche Direktor noch in Stuttgart am dortigen Klinikum beschäftigt war. Seinerzeit entwickelte sich ein pressewirksamer Skandal um die Internationale Einheit des Krankenhauses und eine Reihe dubioser Geschäfte, die einen Schaden in Millionenhöhe verursacht hatten.

Im Visier der Ermittler standen 18 Personen. Neun davon sollen sich als Vermittler verdingt haben und dabei den Kontakt zwischen dem Klinikum Stuttgart und internationalen Patienten vermittelt haben. Zudem bestand ihre Aufgabe in der Betreuung der internationalen Patienten. Folgt man den Ermittlungen der Staatsanwalt Stuttgart, so flossen dabei Provisionen für nicht erbrachte Leistungen und auch ein zinsloses Darlehen wurde vergeben.

Auch wurden Rechnungen freigegeben und angewiesen, die ohne eine nachprüfbare Leistung und vertragliche Verpflichtung seitens des Klinikums ausgestellt worden waren. Nach Informationen der Presse ist der ehemalige Klinikdirektor, der jetzt in Frankfurt tätig ist, angeklagt. Offensichtlich soll dessen Wohnhaus mit Adresse in Gießen durchsucht worden sein, wobei dies von Seiten der Ermittler nicht bestätigt wurde. Insgesamt 24 Wohnungen und Büroräume in Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und im Saarland waren durchsucht wurden. Der Klinikdirektor in Frankfurt ließ über die Pressestelle seines Arbeitgebers verlauten, er habe sich stets ordnungsgemäß verhalten. Zudem äußerte er ein Eigeninteresse an den Ermittlungen und einer Aufklärung.

Ende 2018 wurde bekannt, dass dem Universitätsklinikum Frankfurt am Main bis Jahresende ein Defizit von mindestens 10 Mio. € drohte. Gleichzeitig ermittelte die Staatsanwaltschaft Stuttgart weiterhin gegen den Ärztlichen Direktor des Universitätsklinikums Frankfurt, der zwischen 2014 und 2016 in Stuttgart tätig war, wegen des Verdachts der Untreue.

Im März 2019 berichtete die Frankfurter Rundschau, die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen wegen Untreue eingestellt. Der Verdacht, Fördermittel seien nicht ordnungsgemäß verteilt worden, hatte sich nicht erhärtet. Dem Dekan der Uniklinik hatte man vorgeworfen, in den Jahren 2012 bis 2014 Zuschüsse in Höhe von 1,7 Millionen Euro, die das Land Hessen der Uni für Forschung und Lehre gezahlt hatte, nicht an die Orthopädische Universitätsklinik weitergeleitet zu haben. Die Ermittlungen ergaben, dass der Dekan der Universität die Gelder, die nicht von der Orthopädischen Universitätsklinik verbraucht wurden, für die Finanzierung von Professuren der Orthopädie an der Goethe-Universität genutzt habe. Dies habe einer Mittelverwendung durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst entsprochen. Zudem hätten die Untersuchungen gezeigt, dass die Goethe-Uni der Orthopädischen Universitätsklinik alle geltend gemachten Forderungen für die Jahre 2006 bis 2015 im August 2016 erstattet hatte.

Im November 2019 erschien in der Stuttgarter Zeitung ein Bericht über den „Stuttgarter Klinikskandal“. Bei der finanziellen Aufarbeitung hatten die Stadt und der Versicherer einen Vergleich geschlossen. Das Klinikum erhielt fünf Millionen Euro, konnte aber ehemalige Mitarbeiter nur begrenzt in Regress nehmen. Das Klinikum hatte 20,5 Millionen Euro an entstandenen Vermögensschäden angemeldet. Angesichts der Aussicht, noch lange prozessieren zu müssen, hatten sich Rat, Verwaltung und Klinikleitung für den schnelleren Weg entschieden.

Mit dem Vergleich verzichtet man auf Regressforderungen gegenüber den Versicherten, also ehemaligen Mitarbeitern wie den früheren Klinikgeschäftsführer oder den damaligen Leiter der IU. Diese kann man nur noch in Regress nehmen, wenn man ihnen vorsätzliches Handeln zum Schaden der Stadt nachweisen kann.

Quelle: Frankfurter Neue Presse
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.