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Urteil in Kornwestheim: Diebstahl und Unfallflucht

Urteil in Kornwestheim: Diebstahl und Unfallflucht

Diebstahl und Unfallflucht in Kornwestheim haben zu einer Verurteilung vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Ludwigsburg geführt. Angeklagt war ein 34-jähriger Mann, der dadurch erwischt wurde, dass er das zuvor entwendete Fahrrad zurückstellte und dabei versuchte, ein anderes Fahrrad zu stehlen. Im Kontext des Diebstahl in Kornwestheim kam es zu einer ganzen Reihe unterschiedlicher Delikte: die Staatsanwaltschaft erhob in insgesamt zwölf Punkten Anklage. Die Verurteilung erfolgte jedoch „nur“ wegen Diebstahls, versuchten Diebstahls, Beleidigung und Erschleichen von Leistungen.

Unter anderem wurde dem Mann zur Last gelegt, dass er als Mitbewohner in einer WG in Kornwestheim eine EC-Karte gestohlen und von dieser mehrfach Geld abgehoben hat. Der Schaden belief sich in diesem Zusammenhang auf rund 1.000 Euro, wobei die Aufzeichnungen einer Videoüberwachung in Kornwestheim eine eindeutige Täterschaft nachweisen konnten. Ebenfalls sollen im Rahmen der Wohngemeinschaft 450 Euro und zwei Stangen Zigaretten gestohlen worden sein.

Das Register des 34-Jährigen ist jedoch noch länger, denn in Weil der Stadt bedrohte er den Ehemann seiner Ex-Freundin und verletzte diesen. Sowohl bei den WG-Diebstählen als auch in diesem Fall kam es jedoch zu keiner Verurteilung, weil die Aussagen der geschädigten Personen hierfür schlichtweg nicht ausreichten bzw. kein Strafantrag gestellt wurde.

Der Diebstahl des Fahrrads wurde vom Anwalt des Angeklagten als Ausleihen bezeichnet und auch das mitgeführte Messer sei nicht zum Benutzen gedacht gewesen. Ungünstig war dabei, dass sich in Bad Cannstatt ein Unfall ereignete, bei dem das Fahrrad mit einem Auto kollidierte und stark beschädigt wurde. Auch wurde der Fahrer des beteiligten Fahrzeugs vom 34-Jährigen mehrfach als „Rassist“ bezeichnet.

Erstaunlich ist, dass die Richter bei dem Mann aus Kornwestheim noch einmal Milde walten ließen, obwohl dieser bereits einschlägig vorbestraft ist und erst 2016 eine Bewährungsstrafe erhielt. Die Begründung der Richter lautet auf günstige Sozialprognose weshalb es wieder zu einer Bewährungsstrafe in Kombination mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro kam.

Quelle: Kornwestheimer Zeitung
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.