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Urteil: Versicherung muss bei Betrug Detektiv-Kosten tragen

Urteil: Versicherung muss bei Betrug Detektiv-Kosten tragen

Bei Verdacht auf Versicherungsbetrug setzen Versicherungsunternehmen oftmals auf Privatdetektive bzw. Privatermittler. Seitens des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen existiert hierzu eine Entscheidung, die die Kosten weiterhin den Versicherern aufbürdet (Az.: 2 W 82/15). Nach Ansicht der Richter handelt es sich auch beim Detektiv -Einsatz um eine zweckentsprechenden Rechtsverteidigung gemäß § 91 Abs. 1 ZPO. Bemerkenswert an dem Urteil ist unter anderem, dass im Fall einer vorgetäuschten Krankheit vielfach die Kosten für die privaten Ermittler von den vor Gericht unterlegenen Personen getragen werden müssen und bei Versicherungsbetrug offensichtlich eine andere Vorgehensweise herrscht.

Der konkrete Fall war ein Rechtsstreit zwischen einer KfZ-Versicherung und einem Versicherten. Die Versicherung hatte aufgrund des Verdachts auf Versicherungsbetrug einen Detektiv mit Ermittlungen betraut und konnte auch eine Fülle an Indizien zutage fördern. So zeigte sich schnell, dass es sich tatsächlich um keinen realen Unfall handelte und die Versicherung verweigerte daraufhin die Zahlung. Weitere Ermittlungen durch die Detektei bewiesen schließlich den Versicherungsbetrug.

Vor dem Oberlandesgericht wurde nun die Frage verhandelt, ob die Kosten in Höhe von 630 Euro auch vom Versicherten zu tragen sind. Die Versicherung hatte einen entsprechenden Antrag gestellt, da ja schließlich erst der Versicherungsbetrug für die Entstehung des Betrags gesorgt hatte. Das sahen die Richter allerdings anders und vertraten den Standort, dass ein in Auftrag gegebenes Privatgutachten grundsätzlich vom Antragsteller bezahlt werden muss. Eine Erstattung kann in diesen Fällen nur ausnahmsweise erfolgen und diese Ausnahme wurde seitens des Gerichts nicht gesehen.

Zur Voraussetzung zählt in erster Linie der direkte Bezug zu einem Prozess, der nicht gegeben war. Der Detektiv hatte mit seinen Ermittlungen dafür gesorgt, dass ein Anfangsverdacht auf Versicherungsbetrug im Raum stand und diesen durch seine Ermittlungen untermauert. Da der Prozess erst wegen der Kosten anberaumt wurde, konnte kein unmittelbarer Bezug hergestellt werden.

Grundsätzlich ist Versicherungsbetrug ein klassisches Betätigungsfeld für Privatdetektive und Ermittler. Immer wieder lassen Versicherungen Untersuchungen zum Hergang eines Unfalls oder eines Brandes vornehmen. Dabei kann es sich auch um vermeintlich einfache Haftpflicht-Fälle handeln, wenngleich Gebäude-, Hausrat- und KfZ-Versicherer besonders häufig zu den Geschädigten gehören. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Versicherungsbetrug aufgeklärt wird, ist mittlerweile überaus hoch, was auch an der eingesetzten IT der Versicherer liegt.

Quelle: Versicherungswirtschaft heute

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.