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Urteil zu Miete nach Scheidung: Partner muss zahlen

Urteil zu Miete nach Scheidung: Partner muss zahlen

Worum ging es in dem Fall?

Nach einer Scheidung stehen im Leben beider Ex-Partner viele Veränderungen an. Eine der Fragen, die immer wieder zu Streit zwischen den ehemaligen Eheleuten führt ist die, ob sich der Partner, der nach der Trennung die eheliche Wohnung verlassen hat, an der Miete des anderen Partners beteiligen muss. Das Oberlandesgericht Bremen hat zu dieser Frage jetzt Stellung bezogen.

Eine Frau mit Kindern blieb nach der Trennung von ihrem Mann in der ehemals gemeinsamen Wohnung leben, bis das Ende der Mietlaufzeit gekommen war. Die regelmäßige Kündigungszeit musste abgewartet werden. Noch weitere drei Monate wohnte die Frau ohne ihren Ex-Partner in ihrer Wohnung. Von ihrem Mann forderte die Frau für diese Zeit die Hälfte der Nettomiete.

Wie entschied das Gericht?

Grundsätzlich gaben die Richter des Oberlandesgerichts Bremen dem Ansinnen der Klägerin statt. Doch in der Höhe hielten sie die Forderungen der Frau nicht begründet. Der Mann muss zwar für die verbleibenden drei Monate der Mietzeit etwas zur Miete beisteuern, jedoch nicht die Hälfte. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die Frau in jedem Fall in irgendeiner Wohnung hätte leben müssen, selbst wenn sie nicht noch weitere drei Monate in ihrer alten Wohnung hätte verbringen müssen. Zwar wäre diese Wohnung günstiger und den neuen Lebensbedingungen angepasster gewesen, doch die Kosten für die Wohnung hätte die Frau selber tragen müssen. Daher wurde dieser fiktive Betrag von der Miete der ehemals gemeinsamen Ehewohnung abgezogen. Die Hälfte dieser errechneten Summe muss von dem Ex-Ehemann zugesteuert werden. Etwaige Unterhalszahlungen finden in dieser Rechnung übrigens keiner Anwendung.

Fazit: Bis der Vertrag der ehemaligen Ehewohnung gekündigt ist, muss der Ehepartner sich weiterhin an den Mietzahlungen beteiligen. Dies gilt jedenfalls für den Fall, dass die Miete nicht bereits in die Kalkulationen in Bezug auf die Unterhaltszahlungen mit eingerechnet wurde. In dieser Hinsicht dürfte es wohl in Zukunft weniger Streitigkeiten zwischen Ex-Eheleuten geben.

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Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.