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Vandalismus in Hungen: Beschädigungen am Bahnhof

Vandalismus in Hungen: Beschädigungen am Bahnhof

In der so genannten „Schäferstadt“ Hungen ist es zu einem schweren Fall von Vandalismus gekommen. Die Tat ereignete sich am Bahnhof und verursachte einen Sachschaden in Höhe von 400 Euro. Noch tappen die Ermittler im Dunkeln und sind daher auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.

Betroffen war der Bahnhof Hungen. Dort trieben bislang unbekannte Täter ihr Unwesen und beschädigten die Rückwand eines Unterstands. Konkret wurden einzelne Elemente durch Tritte beschädigt bzw. regelrecht herausgetreten. Entdeckt wurde der Vandalismus in Hungen durch einen Mitarbeiter der Bahn, der am 23. August auf die Tat aufmerksam wurde. Es steht jedoch zu vermuten, dass sich der Vandalismus in der Nacht vom 22. auf den 23. August ereignete.

Aktuell verkehren in Hungen Züge der Lahn-Kinzig-Bahn. Diese pendeln zwischen Langsdorf in Oberhessen und Trais-Horloff. In früheren Jahren existierte zudem eine Strecke bis nach Friedberg, womit es sich bei Hungen um einen Eisenbahnknotenpunkt handelte. Hier ist eine Wiederbelebung im Gespräch.

Entsprechend der mittlerweile geringen überregionalen Bedeutung, die der Bahnhof Hungen genießt, befindet sich dort auch keine Videoüberwachung wie an anderen Bahnhöfen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass entsprechende Maßnahmen einen erheblichen Einfluss auf die Strafverfolgung haben und die Ermittlungen deutlich einfacher gestalten. Andererseits könnte der Fall von Vandalismus in Hungen auch ein Einzelfall gewesen sein, der nicht die Installation einer umfangreichen und kostspieligen Kamera-Anlage rechtfertigt.

Von Seiten der Ermittler ist nun zu hoffen, dass ausreichend Zeugenaussagen zur Ergreifung des Täters oder der Tätergruppe führen. Darüber hinaus ist zu beobachten, ob sich in Hungen und Umgebung weitere Straftaten dieser Art finden. Vandalismus wird in dieser Form nicht strafrechtlich geführt. Meist handelt es sich um Taten aus dem Spektrum der Sachbeschädigung, des Rowdytums und damit der Nötigung oder auch der Lärmbelästigung. Des Weiteren ist stets von einer Störung der öffentlichen Ordnung auszugehen, was ebenfalls Ermittler auf den Plan ruft. Die Aufklärungsquote liegt bundesweit jedoch bei gerade einmal 25 Prozent.

Quelle: Gießener Anzeiger

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.