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Versicherungsbetrug auf Mallorca: Haftstrafen verhängt

Versicherungsbetrug auf Mallorca: Haftstrafen verhängt

Ein Fall von Versicherungsbetrug und Vortäuschen einer Straftat führte im März 2018 auf Mallorca zu einer Verhaftung. Die Richter verhängten acht Monate Haft für einen Wirt, der einen Einbruch vorgetäuscht und den Diebstahl von Bargeld, alkoholischen Getränken sowie einem Motorrad angegeben hatte. Nach spanischem Recht muss der Betrüger jedoch nicht ins Gefängnis, sondern kann mit einer Bewährungszeit rechnen. Hintergrund ist, dass Haftstrafen in Spanien bis zu zwei Jahren nahezu immer als Bewährungsstrafen gelten und in eine Geldstrafe umgerechnet werden.

Der mögliche Versicherungsbetrug hatte die Ermittler bereits im Juli 2014, unmittelbar nach der Meldung des Einbruchs, beschäftigt. Das Loch, durch das die Einbrecher vermeintlich gekommen waren, erwies sich als viel zu klein und widersprach somit der Glaubwürdigkeit der Schilderungen. Vor allem wäre es einem echten Einbrecher nicht gelungen, mitsamt seinem Diebesgut wieder durch die Öffnung zu schlüpfen. Besonders dumm war die Meldung des Motorrads als Teil der gestohlenen Gegenstände. Dieses war erst einige Tage zuvor von der Polizei sichergestellt worden, da es nicht über ein aktuelles spanisches TÜV-Siegel verfügte und damit nicht verkehrssicher war.

Ermittler der Nationalpolizei nahmen kurz darauf sowohl den Wirt als auch dessen Mittäter fest. Der Vorwurf lautete bereits zu diesem Zeitpunkt auf Versicherungsbetrug und Vortäuschung einer Straftat, was sich im Zuge der Ermittlungen erhärtete. Es stellte sich sogar heraus, dass der Zigarettenautomat und der Glücksspielautomat vom Wirt selbst aufgebrochen wurden, da dieser unter akuter Geldnot litt. Erst danach wurde ein Loch in die Mauer geschlagen, um aus dem Diebstahl einen Einbruch von außen zu konstruieren.

Versicherungsbetrug ist nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern eine Straftat. Der Fall auf Mallorca zeigte, dass die Ermittler dort mit ähnlicher Präzision zu Werke gehen und das Vortäuschen einer Straftat nahezu immer aufgeklärt wird. Die vergleichsweise milde Strafe dürfte daraus resultieren, dass der Wirt offenbar nicht einschlägig vorbestraft war und die Schadenssumme recht gering ausfiel.

Im Mai 2018 nahm die Polizei auf der Insel zehn Personen fest, die ebenfalls durch einen vorgetäuschten Raub die Versicherung betrügen wollten. Die Guardia Civil verhaftete die Männer, die im Verdacht standen, gefälschte Diebstahlsanzeigen bei der Versicherung aufgegeben zu haben. Acht der Beschuldigten erklärten, ihnen sei gewaltsam das Handy entrissen worden, zwei weitere zeigten den angeblichen Raub ihrer Kreditkarten an.

Die Polizei kam den Betrügern, die wohl unabhängig voneinander tätig waren, auf die Spur, da ihre Aussagen zu dem angezeigten Raub widersprüchlich und lückenhaft waren. Im Verhör gestanden die Männer dann, gar nicht ausgeraubt worden zu sein. Sie mussten sich später wegen Vortäuschung einer Straftat und Betrug vor Gericht verantworten.

Im September 2018 sorgte ein ehemaliger Betrugsexperte der Allianz Versicherung aus Deutschland auch auf Mallorca für Schlagzeilen. Er soll in 371 Fällen seinen Arbeitgeber selbst betrogen haben, der Schaden wurde mit zwei Millionen Euro beziffert. Er soll an erfundene Anwälte in den vergangenen fünf Jahren mehrfach kleinere Geldbeträge überweisen haben, die dann auf seinem Privat-Konto eingingen. Frühere Betrügereien aus dem Jahr 2013 waren bereits verjährt. Der begeisterte Golf-Spieler liebte den Pferdesport und Sportwagen. Zudem lebte seine Geliebte auf Mallorca, die er häufig besuchte. Um seine Hobbys zu finanzieren, begann er mit den Überweisungen kleiner Beträge, die zunächst im Konzern nicht weiter auffielen. Der Mann wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt.

Quelle: Mallorca Zeitung

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.