Dass Versicherungsbetrug nicht nur für die vermeintlichen Drahtzieher und Organisatoren, sondern auch für die Mittäter Folgen haben kann, zeigt sich derzeit auf der Insel Rügen. Vorausgegangen waren Ermittlungen gegen den Betreiber eines Autohauses, das vor allem im Bereich Tuning beheimatet war. Das Gericht mit Sitz in Stralsund verhängte aufgrund zahlreicher Fälle von Versicherungsbetrug eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren, hat jedoch aus diesem Grund noch nicht mit den Ermittlungen aufgehört.
Nachdem die Rädelsführer verurteilt sind, geht es nun an die Nutznießer des Versicherungsbetrugs, die allesamt Strafbefehle zugestellt bekamen. Die Rede ist in diesem Kontext von sage und schreibe 300 verschickten Briefen durch die Stralsunder Amtsgerichtsaußenstelle in Bergen. In allen Schreiben ging es konkret um den Vorwurf von Versicherungsbetrug und die zu zahlenden Strafen belaufen sich auf Summen zwischen 1.500 Euro und 2.250 Euro.
Angeklagt sind dabei diejenigen Fahrzeughalter, die in den Jahren zwischen 2010 und 2015 an dem Versicherungsbetrug in Sehlen auf Rügen mitwirkten und ihr Fahrzeug einem so genannten „Chiptuning“ unterzogen. Diese Tätigkeit wurde illegalerweise mit den Versicherungen abgerechnet, was in dieser Form nicht hätte passieren dürfen. Darüber hinaus ist nicht klar, ob überhaupt eine Betriebserlaubnis für die Fahrzeuge existiert hat, weshalb auch in diesem Bereich behördlicher Ärger droht.
Der 37-jährige Haupttäter wurde bereits wegen Versicherungsbetrug in 280 Fällen sowie Beihilfe zum Betrug und falschen Verdächtigungen verurteilt. Nachgewiesen werden konnte ein finanzieller Schaden in Höhe von mindestens 200.000 Euro.
Die 300 Fahrzeughalter müssen nun nicht nur die Strafbefehle begleichen, sondern vermutlich auch Geld an ihre Versicherungen erstatten. Darüber hinaus ist durchaus möglich, dass der Versicherungsschutz erlischt und fortan Schwierigkeiten bestehen, eine neue Versicherung zu erlangen. Darüber hinaus ist in den Medien auch von Steuerhinterziehung die Rede, die mit dem Versicherungsbetrug einhergegangen sein soll und für die nun weitere Verfahren drohen.
Grundsätzlich besteht jedoch stets die Möglichkeit zum Einspruch, sodass die Ermittlungen in diesem Fall noch lange nicht beendet sein dürften.
Quelle: Ostsee Zeitung