Im bayerischen Schweinfurt musste sich 2014 ein Polizeibeamter wegen Versicherungsbetrugs verantworten. Hinzu kommt gewerbsmäßiger Betrug, da nicht nur die Versicherungen, sondern auch arglose Autointeressenten zu den Geschädigten gehörten.
Der 46-Jährige Beamte ist mittlerweile vom Dienst suspendiert und bezeichnet einige der Vorwürfe nach wie vor als „Missverständnisse“. Seitens der Anklagte heißt es, dass der Autobahnpolizist Liebhabern der Automarken Alfa Romeo und Porsche erzählt habe, er könne Fahrzeuge in Italien besonders günstig besorgen. Darüber hinaus wurden erfundene Geschichten über eine umfassende Restaurierung weitergegeben, die sich im Nachhinein als Lügen erwiesen.
Die potenziellen Käufer leisteten jeweils eine Anzahlung in Höhe von 6.000 und 8.000 Euro, die der Polizist ausschließlich für eigene Zwecke verwendete. In einem anderen Fall waren es sogar 12.000 Euro, die kassiert wurden.
Der Versicherungsbetrug kam dann ins Spiel als die Fahrzeuge übergeben werden sollten. Hier meldete der Betrüger einen Diebstahl und stützte sich dabei auf die Aussagen eines Bekannten, der in dem Konstrukt als Zeuge auftrat.
Ein geprellter Jurist, der insgesamt mehr als 60.000 Euro verlor, stellte vor Gericht klar, er habe dem Angeklagten auch deshalb vertraut, weil dieser ein bayerischer Polizist sei. Dass allerdings auch bei diesem Berufsstand „schwarze Schafe“ existieren, musste nun schmerzlich erfahren werden.
Versicherungsbetrug mit Diebstahlsfällen
Allein im Jahr 2013 gab es in Deutschland nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft 18.800 Diebstahlfälle von Autos. Schwerpunkt war Berlin. Diebstahl ist ein Kaskofall. Oft ist Betrug im Spiel.
Kann der Halter des Fahrzeuges nicht alle Schlüssel abliefern und gibt an, er habe einen verloren, schöpft der Versicherer Verdacht. Das gilt im Besonderen für Autos mit elektronischer Wegfahrsperre, die Diebstahl erschweren. Oft sind Absprachen zwischen Halter und Täter im Spiel. Der Täter lässt sich den Schlüssel aushändigen, kopiert ihn und stiehlt damit den Wagen. Da sich Kopierspuren am Autoschlüssel mittlerweile nachweisen lassen, haben Betrüger in diesen Fällen kaum noch Erfolg.
Besteht ein Verdacht auf Versicherungsbetrug, sollte die Polizei hinzugezogen werden.
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Die Verjährung bei Versicherungsbetrug beträgt fünf Jahre (§ 78 III Nr. 4 StGB). Die Verjährung wird jedoch bereits dann unterbrochen, wenn der Beschuldigte polizeilich vernommen wird.
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