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Versicherungsbetrug: bei Verdacht die Polizei einschalten

Versicherungsbetrug: bei Verdacht die Polizei einschalten

Bei einem Autounfall gibt es auch im Falle eines Bagatellschadens gute Gründe, die Polizei einzuschalten. Vor allem, wenn der Verdacht auf Versicherungsbetrug im Raum steht, sollten Ermittlungen aufgenommen worden, weil sonst im schlimmsten Fall sogar von einer Mitwirkung ausgegangen werden kann.

Grundsätzlich wird die Grenze für einen Bagatellunfall bei einer Schadenssumme von maximal 700 Euro gezogen bzw. liegt dann vor, wenn lediglich ein kleiner Blechschaden oder Kratzer im Lack verursacht wurde. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, denn bei Versicherungsbetrug werden gegenüber der KfZ-Haftpflicht gerne auch bereits bestehende Schäden abzurechnen versucht. Wichtig ist daher in jedem Fall eine exakte Dokumentation des Unfallschadens mit einer Kamera.

Bei Versicherungsbetrug kann man sich oftmals auf das Bauchgefühl verlassen. Hat der Vordermann beispielsweise grundlos scharf gebremst oder ist ihm vehement an einer Klärung ohne Polizei gelegen, bestehen ebenso Anhaltspunkte für Zweifel wie bei einem Auffahrunfall, bei dem zuvor die Vorfahrt genommen wurde. Sollten der Unfallgegner dies zu verhindern versuchen, so handelt es sich teilweise sogar um eine Nötigung und damit um einen Straftatbestand.

Ob ein Unfall fingiert wurde, kann nur ein erfahrener Gutachter beweisen. Um Betrüger zu entlarven, simuliert er den Unfallhergang und analysiert die Wahrscheinlichkeit des Szenarios. Auch an Kfz-Versicherung und Rechtsschutz­versiche­rung kann man sich wenden, wenn man sich nicht sicher ist, ob ein Betrug vorliegt.

Typisch für manipulierte Autounfälle

Das Vorgehen bei Versicherungs­betrug ähnelt sich oft: Kommt es zu einem Crash, legt der Betrüger der gegnerischen Kfz-Versicherung ein Gutachten vor, das die Kosten der Reparatur mit einer hohen Summe beziffert. Bekommt er das Geld, lässt er den Schaden provisorisch reparieren. Kurze Zeit darauf provoziert der Betrüger den nächsten Unfall und bittet ein weiteres Opfer zur Kasse. Die Schuld schiebt er immer aufs neue dem Gegner zu. Da meist unterschiedliche Ver­sicherungs­unter­nehmen betroffen sind, fallen solche Täter lange nicht auf.

Quelle: Juraforum.de

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.