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Versicherungsbetrug: Beweislast liegt beim Versicherer

Versicherungsbetrug: Beweislast liegt beim Versicherer

Wenn eine Versicherung einen Versicherungsbetrug wittert, so kommen oftmals Privatermittler zum Zuge. Eine gute Detektei ist in der Lage, beispielsweise eine vorgetäuschte Krankheit zu entdecken und gerichtsverwertbare Beweise zu erbringen. Das tut auch Not, denn das Landgericht Dortmund hat nun noch einmal unterstrichen, dass die Beweislast beim Versicherer liegt. Mit anderen Worten, musst dieser beweisen, dass ein Versicherungsbetrug vorliegt und nicht etwa der Versicherte beweisen, dass kein solcher geplant war. Daraus folgt dann auch, dass die nachvollziehbare Vermutung nicht ausreicht.

Im konkreten Fall hatte ein Versicherter einer KfZ-Versicherung gegen diese geklagt, dass sein Fahrzeug zerkratzt worden sei. Zuvor war eine Vollkasko abgeschlossen worden, die nun die fiktiven Reparaturkosten übernehmen sollte. Seitens des Versicherers wurde die Schadensregulierung abgelehnt, da bereits ein Vorschaden existierte. Dieser sei nicht über die Versicherung gelaufen und zudem seien auch noch Beträge schuldig.

Seitens des Gerichts wurde die Ansicht vertreten, dass auch das Zerkratzen des Fahrzeugs als Unfall anzusehen sei. Dabei sei auch irrelevant, ob sich der Versicherungsfall in derselben Weise ereignet hat, wie es der Versicherungsnehmer geschildert hat.

Mit anderen Worten: um einen Versicherungsbetrug zu unterstellen, hätte die Versicherung klar und deutlich beweisen müssen, dass der Schaden vorsätzlich und durch den Versicherungnehmer oder eine von ihm beauftragte Person vorgenommen wurde. Die reine Wahrscheinlichkeit, die durchaus als gegeben angesehen wurde, reicht in diesem Kontext nicht aus, sondern muss durch weitere Fakten untermauert werden. Diese hätten beispielsweise durch eine Detektei erbracht werden können, doch reichte die Beweislage im konkreten Fall nicht aus.

Der klassische Fall, in dem ein Versicherungsbetrug klar und deutlich nachgewiesen werden kann, liegt bei Brandstiftung vor. So kommt es immer wieder vor, dass beim Versicherungsnehmer sogar Brandbeschleuniger oder Schmauchspuren entdeckt werden, die eine Täterschaft belegen. Selbiges gilt auch für einen fingierten Autounfall, sofern dieser durch eine Kamera oder mehrere Zeugenaussagen dokumentiert wird. Die Kratzer im Autolack ließen sich jedoch nicht klar dem Versicherten zuordnen, weswegen der Schaden in vollem Umfang reguliert werden muss.

Quelle: Cash Online

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.