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Versicherungsbetrug: das sind die häufigsten Lügen

Versicherungsbetrug: das sind die häufigsten Lügen

Versicherungsbetrug ist und bleibt ein Massenphänomen. In juristischer Hinsicht handelt es sich um einen klassischen Betrug gemäß §263 BGB, wobei es in früheren Zeiten sogar einen eigenen Paragrafen gab, der mittlerweile abgeschafft ist. Die Versicherung ist im Fall von Versicherungsbetrug von der Leistungsverpflichtung befreit und kann sich auf §81 Abs. 1 VVG berufen. In manchen Fällen geht Versicherungsbetrug sogar mit dem Vortäuschen einer Straftat einher.

Fakt ist, dass selbst die Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Gefängnis und hohe Geldstrafen wenig schocken. Forscher gehen davon aus, dass in den meisten Versicherungssparten wie den Sachversicherungen oder den Bereichen Haftpflicht und Hausrat eine Quote von rund zehn Prozent der gemeldeten Schadensfälle aus reinem Versicherungsbetrug besteht. Mancherorts wird sogar von 50 Prozent gesprochen. Der finanzielle Schaden wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf vier Milliarden Euro jährlich, allein in Schaden- und Unfallversicherung geschätzt, wobei die Hälfte auf die KfZ-Haftpflicht entfällt.

Seitens der Versicherungen bleibt man allerdings nicht untätig. Auf der einen Seite werden sogar interne oder externe Ermittler eingesetzt, um die einzelnen Fälle genauer zu ermitteln. Andererseits sind jedoch auch die Sachbearbeiter entsprechend geschult und wissen genau, bei welcher Meldung sie hellhörig werden sollten. Eine große deutsche Tageszeitung hat nun neun der häufigsten Lügen zusammengetragen und beruft sich dabei auf die Angaben der Versicherer.

Die meisten Aussagen beziehen sich interessanterweise auf Elektrogeräte und so wird gerne behauptet, dass ein Flachbildschirm kurzerhand von der Wand gefallen ist, da ein LKW starke Vibrationen auf der Straße hervorgerufen hat. Ebenso unwahrscheinlich ist die Variante, dass ein Handy bei der Begrüßung eines Freundes hingefallen ist oder versehentlich Cola über die Notebook-Tastatur gekippt wurde.

Nicht immer sind die Begründungen unbedingt falsch. Wer beispielsweise behauptet, der Bildschirm seines Notebooks sei plötzlich schwarz geworden und hier auf einen Virus tippt, mag sogar Recht haben, doch besteht keinerlei Aussicht auf Schadensregulierung. Selbiges gilt für den Fall, dass einem Drucker die Tinte fehlt, was in der Tat zu den häufigsten Schadensmeldungen gehört.

Auch eine Variante besteht darin, vorsätzliches Verhalten zuzugeben und dennoch auf eine Begleichung durch den Versicherer zu hoffen. Beispiele: „Ich habe einem Bekannten im Streit die Brille kaputt gemacht“.

Zuletzt wird bei Diebstahl immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Tür selbstverständlich verschlossen oder ein Schloss vorhanden war, was ebenfalls in den meisten Fällen nicht der Wahrheit entspricht.

Quelle:Bild.de

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.