Ein Fall von Versicherungsbetrug in Ahrensburg bei Hamburg wurde unlängst vor dem dortigen Amtsgericht verhandelt. Die Richter verhängten eine Gefängnisstrafe von 30 Monaten, die noch dazu ohne Bewährung ausfällt. Auffällig war dabei, dass die Straftaten über viele Monate und Jahre nicht entdeckt wurden, was an zu laxen Ermittlungen und mangelnden Kontrollen lag.
Verurteilt wurde die ehemalige Mitarbeiterin einer Versicherungsagentur in Bargteheide. Diese hatte summa summarum 157 Schadensmeldungen fingiert und so Versicherungsbetrug mit einem Schaden in Höhe von 250.000 Euro begangen. Dabei war ein Zufall vonnöten, um den Versicherungsbetrug überhaupt aufzudecken, denn weder der Versicherung noch der Agentur oder den Banken fiel der Betrug auf.
Die 56-jährige Frau erfand über einen Zeitraum von rund drei Jahren immer wieder Schäden und meldete diese der Versicherung. Sie machte sich dabei zunutze, dass eine Schadensregulierung bis zu einem Betrag in Höhe von 2.500 Euro selbstständig durchgeführt werden konnte. Das Geld floss auf ein Bankkonto, dass die Versicherungsangestellte unter falschem Namen angelegt hatte. Niemandem fiel dabei auf, dass immer wieder Beträge auf ein- und dasselbe Konto flossen und dabei stets andere Begünstigte als Namen auftauchten.
Hinzu kamn, dass bei dem Versicherungsbetrug schlichtweg weiße und unbeschriebene Blätter als Belege eingereicht wurde. Auch diese Praxis wurde zu keiner Zeit hinterfragt und schlichtweg durchgewunken bzw. nicht bemerkt.
Selbst die Versicherungsagentur in Bargteheide bei Hamburg hatte keinerlei Verdacht geschöpft. Dabei war die Frau bereits bei ihrem alten Arbeitgeber wegen Versicherungsbetrug auffällig geworden und hatte aufgrund dessen ihren Job verloren.
Aufgeflogen ist der Versicherungsbetrug letztlich durch die Frage nach einem Freiheitsrabatt durch eine Kundin. Dieser wurde unter Verweis auf einen Wasserschaden abgelehnt, der sich jedoch nie ereignet hatte. Kurze Ermittlungen ergaben, dass auch die Firma, die die Reparaturen durchgeführt haben sollte, nicht existierte. Als die Betrügerin zur Rede gestellt wurde, gestand sie unter Tränen.
Als Motiv wurde die Spielsucht der Frau nicht akzeptiert. Selbst „Aufenthalte“ in Online-Casinos bis in die frühen Morgenstunden sowie eine Lungenkrankheit und die zwischenzeitliche Erwerbsunfähigkeit wirkten sich nicht strafmildernd aus.
Quelle: Versicherungsbote