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Versicherungsbetrug in Berlin: Haftstrafe verhängt

Versicherungsbetrug in Berlin: Haftstrafe verhängt

Ein Versicherungsbetrug in Berlin hat vor dem dortigen Landgericht zu einer Verurteilung geführt. Die Richter sahen die Täterschaft eines 48-jährigen Mannes als erwiesen an und verurteilten diesen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und einem Monat. Es ging bei der Tat nicht nur um einen einfachen Versicherungsbetrug, sondern die Kombination mit einer besonders schweren Brandstiftung, des Betrugs und einer falschen Verdächtigung. Entsprechend konnte sich die Verteidigung mit ihrem Plädoyer auf Freispruch nicht durchsetzen.

Konkret ging es um einen Brand in Berlin – Spandau. Der Brandstifter war dort Mieter einer Wohnung und hatte in dieser ein Feuer gelegt. Der Grund lag in einem Versicherungsbetrug und dem Wunsch, Geld für die Inneneinrichtung zu erhalten. Der Brand, der sich im dritten Stock eines Mehrfamilienhauses ereignete, war durch auf einen Schrank gestellte Kerzen verursacht worden. Diese hatte der Mieter aufgestellt und dann die Wohnung verlassen. In einer späteren Befragung war dann von einer „Brandlegung durch einen Einbrecher“ die Rede und es wurde zudem ein Nachbar in den Fokus der Ermittlungen gerückt.

Auffällig war bereits zu diesem Zeitpunkt, dass neben der Brandstiftung auch Diebstahl gemeldet wurde und der Mann bereits bei der ersten Begehung genau wusste, was angeblich gestohlen wurde. Der Versicherungsbetrug bestand in dem Moment, in dem 3.000 Euro als Vorab-Betrag von der Versicherung einkassiert wurden. Die Ermittler konnten jedoch keinerlei Einbruchsspuren entdecken, sodass diese Variante alsbald als falsch verworfen wurde.

Des Weiteren wurden bei der Begehung der Wohnung ein toter Papagei sowie eine tote Katze und ein totes Meerschweinchen entdeckt worden. Die Wohnung wurde von der Polizei als völlig verrußt vorgefunden und nur aufgrund des starken Qualms und der Meldung durch eine Nachbarin konnte Schlimmeres verhindert werden.

Noch ist das Urteil wegen Versicherungsbetrug durch Brandstiftung nicht rechtskräftig. Es ist somit möglich, dass der Angeklagte Widerspruch einlegt und der Fall noch einmal aufgerollt wird. Dies hat jedoch nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn neue Fakten auf den Tisch kommen.

Quelle: Berliner Kurier
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.