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Versicherungsbetrug in Bielefeld: eigene Werkstatt in Brand

Versicherungsbetrug in Bielefeld: eigene Werkstatt in Brand

In Bielefeld wird derzeit ein besonders dramatischer Fall von Versicherungsbetrug verhandelt. Es geht dabei um eine in Auftrag gegebene Brandstiftung, bei der auch Menschen zu Schaden gekommen sind. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde nun Anklage gegen einen 56-jährigen Mann sowie dessen Angestellte im Alter von 30, 25 und 22 Jahren erhoben. Der Vorwurf: besonders schwere Brandstiftung, Anstiftung sowie Beihilfe zur Brandstiftung.

Ermittler fanden vor Ort heraus, dass das Feuer absichtlich gelegt wurde. Als Indiz hierfür galt der Bremsenreiniger, der in großen Mengen in den Räumen ausgeschüttet wurde und als Brandbeschleuniger fungierte. Hinter dem Versicherungsbetrug soll der Werkstattleiter stehen, der seinen Mitarbeitern die Brandstiftung angewiesen hatte.

Glücklicherweise war noch eine Videoüberwachung installiert, dank der einer der Tatverdächtigen überführt werden konnte. Dieser ist zu sehen, wie er die Flüssigkeit auf dem Boden mit einem Feuerzeug in Brand setzt. Gegenüber der Polizei hatten die Angeklagten noch angegeben, dass der Brand durch eine unachtsam auf den Boden geworfenen Zigarettenkippe entstanden sei.

Neben einem Sachschaden in Höhe von mehr als 100.000 Euro wurde ein 59-jähriger Syrer verletzt, der eine provisorische Wohnung in der Werkhalle eingerichtet hatte. Dieser erlitt eine Rauchvergiftung, seine Familie wurde glücklicherweise nicht in Mitleidenschaft gezogen.

Entsprechend kommt zu der Brandstiftung nun auch eine illegale Vermietung der Gewerberäume. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob bei dem Versicherungsbetrug nicht Verletzungen oder gar der Tod der Asylbewerber in Kauf genommen wurden, was das Strafmaß deutlich verschärfen könnte. EIn pikantes Detail in diesem Kontext besteht darin, dass der Werkstattleiter bereits vorbestraft ist.

Grundsätzlich ist Brandstiftung nur dann eine Straftat, wenn fremdes Eigentum betroffen ist. So kam es in der Vergangenheit bereits zu Freisprüchen, wenn Personen ihre eigenen Häuser angezündet hatten und nicht nachgewiesen werden konnte, dass dies in der Absicht von Versicherungsbetrug geschah. Im aktuellen Fall geht es indes um Brandstiftung, die im Auftrag vorgenommen wurde und bei der auch Dritte zu Schaden gekommen sind.

Sollte die Urheberschaft des Werkstattleiters nachgewiesen werden, so könnte es am Ende sogar zu einer Haftstrafe kommen.

Quelle: Neue Westfälische

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.