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Versicherungsbetrug in Brandenburg: Prozess eingestellt

Versicherungsbetrug in Brandenburg: Prozess eingestellt

Es ist einer der größten Fällen von Versicherungsbetrug in Potsdam und Brandenburg an der Havel. Sage und schreibe 27.000 Personen sollen beteiligt und in die Machenschaften eines Autoglaser-Betriebs involviert worden sein. Nun zeichnet sich ab, dass die Kundinnen und Kunden der Unternehmensgruppe „Ihr Autoglaser“ nicht vor Gericht aussagen und auch keine Anklage befürchten müssen. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge, wird die Staatsanwaltschaft Potsdam keinerlei Anklage erheben, weil keine Absicht erkennbar ist.

Seit 2013 hatte der Autoglaser in 33.000 Fällen Versicherungsbetrug begangen. Ein vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung wurde den Kunden als Rabatt erlassen, womit ein ungerechtfertigter Vorteil gegenüber dem Versicherungsunternehmen erreicht wurde. Da der Vorteil meist auf Seiten der Kunden lag, wurden einige Personen vorgeladen. Das Problem: die Kunden des Autoglasers hatten quittiert, dass die Selbstbeteiligung gezahlt worden sei, womit ein Betrug durch Unterlassung gegeben sein könnte.

Da es sich in aller Regel um Schäden unterhalb eines Betrags in Höhe von 200 Euro gehandelt hatte, wurde bereits von Seiten der Staatsanwalt in Halle / Salle die Empfehlung gegeben, die Ermittlungen einzustellen. Bereits vorgenommene Einstellungen erfolgten ohne Auflagen, sodass den Versicherungen auch keine Wiedergutmachung zufloss. Darüber hinaus wurde ein Gerichtsverfahren bis zum Ende geführt und ergab einen Freispruch, was ebenfalls ein Argument für eine Einstellung der übrigen möglichen Verfahren ist.

Nichtsdestotrotz entstand den Versicherungen ein Schaden in Höhe von rund vier Millionen Euro. Aus diesem Grund ist durchaus möglich, dass es nun zu einer Fülle von Zivilklagen kommt und die Profiteure des Versicherungsbetrugs doch noch zur Kasse gebeten werden. Folgt man dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV), so ergeben sich für die Versicherer eine Fülle an Möglichkeiten, um wegen Vertragsverletzungen doch noch an das Geld zu gelangen.

Der Versicherungsbetrug wurde auch dadurch möglich, dass Defekte an Windschutzscheiben auf unterschiedliche Weise beschrieben wurden, sodass die Versicherungen stets in die Haftung treten mussten. Teilweise handelte es sich bei den vorgenommenen Arbeiten sogar nur um Tönungen der Scheiben und damit um ein nachweislich aus eigener Tasche zu zahlenden Arbeit.

Quelle: Märkische Allgemeine
 

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.