Es ist möglicherweise einer der größten Fälle von Versicherungsbetrug, die das Bundesland Thüringen je erlebt hat. Vor dem Landgericht in Gera müssen sich gleich zwölf Personen wegen Versicherungsbetrug in mehr als 100 Fällen verantworten. Die Ermittler brachten im Vorfeld zutage, dass die Betrüger noch nicht einmal davor zurückschreckten, sich selbst zu verletzten, um widerrechtlich Versicherungssummen zu kassieren. Dabei schlugen sich die Männer offensichtlich mit schweren Hämmern auf die Hände, um Finger oder den Mittelhandknochen zu brechen. Möglich wurde dies, nachdem ein anderer Angeklagter Betäubungsmittel aus seiner Zahnarztpraxis geliefert hatte.
Vor dem Landgericht Gera wird daher auch von einem gewerbsmäßigen Versicherungsbetrug ausgegangen. Aufgrund dieser Einstufung ist von einem regelrechten Verbrechen auszugehen und es drohen am Ende des Prozesses sogar langjährige Haftstrafen.
Der Umfang der Daten zeigte sich bereits bei der Verlesung der Anklageschrift. Über mehr als drei Stunden wurden Namen von Firmen, Krankheitszeiten bei vorgetäuschter Krankheit sowie Krankenkassen und Arbeitsagenturen genannt. Des Weiteren verlas das Gericht die Summe des Versicherungsbetrugs, die sich auf 864.109,60 Euro belief. Hinzu kommen noch einmal 109.000 Euro, bei denen der Versicherungsbetrug nur versucht und nicht vollendet wurde.
Im Rahmen der Ermittlungen wurden jede Menge Dokumente gesammelt und sicher gestellt. Hierbei handelt es sich sowohl um Verträge als auch um Belege und Krankschreibungen. Die vorgetäuschte Krankheit soll in vielen Fällen zum unrechtmäßigen Erhalt von Geld geführt haben, was nun in insgesamt 23 Terminen vor dem Amtsgericht Gera nachgewiesen werden soll.
Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht eine Familie, bestehend aus Vater, Sohn und Tochter. Im Fokus steht dabei der ehemalige Neonazi Tino B., der derzeit bereits eine fünfeinhalbjährige Haftstrafe wegen Kindesmissbrauch absitzt. Bei dem Versicherungsbetrug versuchten sich die Angeklagten jeweils einen „„Vermögensvorteile unter Vorspiegelung falscher Tatsachen“ zu verschaffen und gründete Scheinfirmen, die Mitarbeiter einstellte. Diese wurde dann aufgrund erfundener oder fingierte Unfälle kurz nach der Einstellung krank geschrieben und das Krankengeld aufgeteilt.
Quelle: Thüringer Allgemeine