Vor dem Landgericht Gießen wird derzeit ein großer Fall von Versicherungsbetrug verhandelt. Es geht dabei um einen Brand in einer Shisha-Bar, bei der die vormaligen Betreiber ins Visier der Ermittler gerückt sind. Berichterstatter sprechen davon, dass sämtliche Täter noch „als Jugendliche durchgehen“ könnten und zum großen Teil aus geregelten Verhältnissen kommen. Dies wird jedoch durch die Schwere der Taten konterkariert. Hinzu kommt, dass sämtlichen Tätern von Seiten des Landgerichts Gießen „volle Schuldfähigkeit“ attestiert wurde.
Insgesamt wurde der Versicherungsbetrug von vier Personen verübt. Bei einem der vier Täter handelt es sich nach Angaben eines erfahrenen Psychiaters um eine Person mit „hoher krimineller Energie“, bei der erneute Straftaten nicht auszuschließen sind und die bereits im Kindesalter polizeilich auffällig wurde.
Von Seiten der Staatsanwaltschaft Gießen wird eine Anklage wegen versuchten Mordes in neun Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen erhoben. Hinzu kommt besonders schwere Brandstiftung. Fest steht, dass eine Shisha-Bar in der Licher Straße komplett ausbrannte und der Schaden als Versicherungsbetrug „reingeholt“ werden sollte. Hierzu plante der Betreiber der Bar, das Geld in Höhe von rund 80.000 Euro zu kassieren und seinen Komplizen lediglich eine Summe in Höhe von 750 bzw. 1.000 Euro auszuzahlen.
Vor Gericht stellte sich zwischenzeitlich heraus, dass der Versicherungsbetrug nicht nur die Shisha-Bar, sondern auch die dazugehörigen Büros einschloss. Diese wurden zwar nach Ansicht eines Versicherungsmitarbeiters ausgenommen, was allerdings nicht rechtens ist. Mit anderen Worten besteht nicht nur der Schaden in Höhe von 80.000 Euro für die Ausstattung, sondern auch ein Betriebsunterbrechungsschaden in identischer Höhe und somit eine Erstattungssumme, die insgesamt auf 168.000 Euro beziffert wird.
Vor Gericht werden heute die Plädoyers erwartet. Im ungünstigen Fall drohen zumindest dem als unsozial und problematisch geltenden Mittäter unbefristete Haftstrafen bzw. Sicherungsverwahrung aufgrund dessen psychischer Disposition. Die anderen Täter dürften ebenfalls nicht mehr mit Bewährungsstrafen davonkommen, da die Schwere der Tat einfach zu groß ist.
Quelle: Gießener Anzeiger