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Versicherungsbetrug in Oberursel: Imbisswagen angezündet

Ein Versicherungsbetrug in Oberursel hatte 2014 zu einer Verurteilung vor dem Amtsgericht Bad Homburg geführt. Der Fall ereignete sich im September 2012 als ein 23-jähriger Mann einen Imbisswagen in Rodgau anzündete. Gemeinsam mit dem 22-jährigen Fahrer und dem ehemaligen Besitzer des Imbisswagens musste sich der Brandstifter letztlich vor Gericht verantworten.

Dabei galt es als unstrittig, dass der damals 35-jährige ehemalige Imbisswagenbesitzer den Versicherungsbetrug in Auftrag gegeben hatte. Die Idee bestand darin, dass zunächst Minderjährige das Feuer legten und hierfür 700 Euro für die Brandstiftung und 500 Euro für die Dienste als Fahrer erhalten sollten.

Das Feuer wurde mit fünf Litern Benzin, etwas Raumspray und einem Feuerzeug gelegt. Verbrennungen bis auf die Fingerknochen zog sich der 23-jähriger Rodgauer dabei zu, er verursachte einen Schaden in Höhe von 100.000 Euro. Dabei stand jedoch nicht der Imbisswagen im Vordergrund, sondern die benachbarte Hauswand, die infolge der Hitze deutlich in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Seine zweite Ehe sei schlecht gelaufen, die Schwiegereltern hätten ihm zugesetzt, gab der ehemalige Döner-Wagen-Besitzer als Grund für die Tat an.

Nach Ansicht der Richterin, die den Fall entschied, müssen die Angeklagten für den Schaden am Haus notfalls bis an ihr Lebensende aufkommen. Inwieweit überhaupt eine Chance auf Ausgleich besteht, bleibt indes offen: zumindest der Imbisswagenbesitzer lebt aktuell von Hartz IV-Leistungen.

Um Versicherungsbetrug aufzudecken, greifen Versicherungen mittlerweile zu drastischen Maßnahmen. So wurde beispielsweise im Januar 2019 bekannt, dass eine Krankenversicherung ihren Patienten durch eine Privatdetektei überwachen ließ. Bei einer Autoreparatur fand ein Mechaniker einen GPS-Sender am Pkw des Versicherten, der beweisen sollte, dass er trotz der Krankschreibung gearbeitet hatte. Die Krankenversicherung kündigte ihm auf den Verdacht hin den Vertrag. Die Beweisführung vor Gericht legte Fotos der Detektei vor, die im Auftrag des Versicherers die Beschattung durchgeführt hatte.

Doch wie sich zeigte, waren die Ermittler mit geltendem Recht nicht vertraut. Die Versicherung hatte sie derart schlecht bezahlt, dass die Detektive, um Kosten zu sparen, auf eine Online-Überwachung via GPS-Signal zurückgriffen. Die Beweise wurden von der Richterin als unzulässig zurückgewiesen ebenso wie die Kündigung der Versicherung.

Wenn Sie einen Verdacht auf Versicherungsbetrug untersuchen lassen möchten, können Sie sich auf die 75-jährige Expertise der A.M.G. DETEKTIV AG verlassen. Unsere Mitarbeiter sind gut ausgebildet und wissen, worauf bei der Dokumentation einer Überwachung zu achten ist.

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.