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Versicherungsbetrug in Olpe: Landwirt vor Gericht

Ein Versicherungsbetrug in Form von Brandstiftung wird derzeit vor dem Schöffengericht in Olpe verhandelt. Vor dem Richter steht ein Landwirt aus der Gemeinde Wenden, dem ein besonders schwerer Fall von Versicherungsbetrug zur Last gelegt wird. Offensichtlich hatte er zuvor bei seiner Gebäudeversicherung einen Abschlag in Höhe von 30.000 Euro für den Hausabriss beantragt, das er zuvor selbst in Brand gesteckt hat. Alternativ hält die Anklage auch für möglich, dass der Bauer die Brandstiftung in Olpe in Auftrag gegeben hat.

Problematisch erscheint in diesem Zusammenhang die Beweisführung. In juristischer Hinsicht wird nicht mit Brandstiftung sondern mit versuchtem Versicherungsbetrug argumentiert. Hintergrund dessen ist die Tatsache, dass das Haus zum Zeitpunkt des Brandes unbewohnt war und die einfahce Brandstiftung nur dann in Frage kommt, wenn es sich in dieser Konstellation um ein fremdes Objekt handelt. Da dies nicht der Fall ist, kann auch nur bedingt von Brandstiftung gesprochen werden, wenngleich möglicherweise der Landwirt oder ein Komplize das Feuer gelegt hat.

Pikant ist dabei, dass die Versicherung für das Gebäude wenige Wochen vor dem Brand von zunächst 100.000 Euro auf einen Wert von 240.000 Euro angepasst wurde. Als Begründung gab der Eigentümer die Installation einer Photovoltaik-Anlage und den Schutz vor Vandalismus an. Nachdem das Haus abgebrannt war, holte sich der Landwirt einen Kostenvoranschlag für dessen Abbruch ein und wollte die hierfür angesetzten 30.000 Euro von der Versicherung erhalten.

Ob es sich um einen Versicherungsbetrug in Olpe handelte, ist nachwievor ungeklärt, was auch für die finanzielle Situation des Landwirtes gilt. Einerseits spricht die Anklage von einer „angespannten Situation“ und begründet dies mit gekürzten Subventionen und einem vorübergehenden Tierhaltungsverbot. Auf der anderen Seite gab der zuständige Steuersachbearbeiter an, dass „keine gravierende finanzielle Schieflage“ existiere.

Auch fanden die Ermittler der Polizei weder Einbruchsspuren noch Hinweise auf den Einsatz von Brandbeschleunigern. Zeugen, die den Versicherungsbetrug gesehen haben, existieren ebenfalls keine. So könnte am Ende des Prozesses der Grundatz „im Zweifel für den Angeklagten“ gelten und dieser mit einem Freispruch davonkommen.

Quelle: Westfalenpost

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.