In der Schadensregulierung nach Diebstahl eines Fahrzeugs, kann es vielfach zu unangenehmen Situationen kommen. Hintergrund sind die unklar formulierten Fragebögen einiger Versicherer, die die Versicherungsnehmer sogar in den Verdacht von Versicherungsbetrug stellen. Auch Juristen sprechen in diesem Kontext von schwerwiegenden rechtlichen Problemen, die aus der Entwendung eines eigenen oder auch eines geleasten Fahrzeugs entstehen. Es kann Monate dauern, bis sich die Teilkasko überhaupt rührt und immer wieder wird ein Ausgleich des Schadens schlichtweg verweigert.
Hintergrund dieser Praxis ist das Verweigern der Anerkennung gegenüber Einbruchsdiebstählen. Seitens der Versicherungen werden eigene Ermittlungen angestellt oder es wird auf das Ergebnis polizeilicher Ermittlungen gewartet. Ergibt sich hier kein eindeutiges Bild, so steht ein Versicherungsbetrug im Raum. Die Folge: der Schaden wird nicht übernommen und die Staatsanwaltschaft beginnt mit Ermittlungen gemäß §§ 242, 243 StGB. Selbst bei einer Einstellung des Verfahrens aus Mangel an Beweisen nach § 170 II StPO sehen viele Versicherungen noch keinen Grund für eine Übernahme des entstandenen Schadens.
Ein weiteres Problem liegt im großen Vertrauen vieler Versicherungsnehmer gegenüber ihrer Versicherung. Da werden nach einem Diebstahl nicht umgehend die erforderlichen Anzeigen aufgegeben oder der mehrseitige Fragebogen wird in seinem Umfang und der Art der Fragestellung schlichtweg unterschätzt. Auch hier kann es zu einer Verweigerung kommen und die Staatsanwalt aufgrund des Versuchs von Versicherungsbetrug gemäß §§ 263, 22, 23 StGB ermitteln.
Entsprechend wird vielfach empfohlen, gleich zu Beginn mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zusammen zu arbeiten. Diese sind in der Lage, Schadenersatzansprüche gegenüber den Versicherern durchzusetzen und ihren Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Deutsche Anwaltsauskunft widmet der Auseinandersetzung mit den Versicherern sogar ein eigenes Video mit dem Thema „Autodiebstahl: Auto weg und Versicherung zahlt nicht: Was tun?“. Hier lässt sich erkennen, wie problematisch die Situation sein kann und wie schnell der Verdacht auf Versicherungsbetrug im Raum steht. Und das gilt es zu verhindern.
Über 14.000 Autodiebstähle wurden im Jahr 2019 in Deutschland gemeldet, 3.000 Fahrzeuge verschwinden allein in der Hauptstadt Berlin.
Quelle: Anwalt.de