Wegen eines umfassenden Falls von Versicherungsbetrug kam es im März 2012 vor dem Amtsgericht Offenburg zu mehreren Verurteilungen. Von den insgesamt fünf Angeklagten wurden zwei zu Geldstrafen in dreistelliger Höhe verurteilt.
Hintergrund für den Versicherungsbetrug waren verschiedene fingierte Autounfälle, die einzig dem Ziel dienten, bei einer KfZ-Haftpflichtversicherung abzukassieren. Zwei Männer im Alter von 32 und 37 Jahren hatten den Versicherungsbetrug mit einem BMW der 5er-Reihe herbeigeführt. Nachdem in einem Fall der Unfallschaden nicht groß genug ausfiel, wurde sogar von Hand „nachgeholfen“, um die Reparatursumme in die Höhe zu treiben.
Neben dem Versicherungsbetrug wurde auch eine Form des Kreditbetrugs offenbar. Die Fahrzeuge hatten die Beklagten mit weit überhöhten Beträgen finanziert, um den Versicherungsbetrug nach Arrangieren der Unfälle realistischer erscheinen zu lassen. Dabei bedienten sich die beiden Betrüger sogar eines Anwalts, der die Schadensmeldungen an die Versicherungen verschickte.
Aufgrund des Geständnisses fielen die Urteile vergleichsweise mild aus. Es zeigte sich dennoch, dass Versicherungsbetrug meist ans Licht kommt und sich letztlich nicht lohnt.
Was tun bei Versicherungsbetrug?
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt, dass rund zehn Prozent der gemeldeten Versicherungsschäden als Betrugsdelikte einzustufen sind. Versicherer gehören daher zum Kundenkreis der A.M.G. DETEKTIV AG, für sie ermitteln wir, wenn Unklarheiten bei Schadensfällen auftauchen. Die Wirtschaftsdetektive der A.M.G. DETEKTIV AG suchen nach gerichtsverwertbaren Beweisen, um die Schäden in Milliardenhöhe zu minimieren, die Versicherern durch betrügerische Schadensmeldungen jedes Jahr entstehen. Unseren Mandanten kommt unsere langjährige Erfahrung als Detektei zugute.
Die Kosten für einen Detektiveinsatz lassen sich laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs BGH als Teil der Prozesskosten einbringen, die die schuldige Partei zu zahlen hat.
Deutsche Versicherer übernehmen mit 438 Millionen Verträgen Risiken von fast jedem Haushalt und Unternehmen in Deutschland. Neu ist, dass selbst gegen Cyberrisiken Versicherungsschutz angeboten wird. Viele kleine und mittelständische Unternehmen unterschätzen das Risiko, Opfer einer Cyberattacke zu werden. Versicherer helfen heute dabei, die IT-Sicherheit zu verbessern, um wirtschaftliche Folgen abzumildern. Die Wirtschaftskriminalität verlagert sich zunehmend ins Internet, hier werden verstärkt Fälle von Anlagebetrug gemeldet.
Über 2 Millionen Versicherungsnehmer machten nach eigener Aussage schon einmal bewusst Falschangaben bei einem Versicherungsfall, so das Ergebnis einer Studie der Creditreform Boniversum GmbH. Den Schaden trägt am Ende die Versicherung. Bei der Privathaftpflicht wird oft eine erhöhte Schadenssumme angegeben. Knapp 40 Prozent der Verbraucher führten einen Schaden selbst herbei, knapp 30 Prozent täuschten einen Schaden vor. Durch Teilrückzahlung von Versicherungsbeiträgen lassen sich die Falschangaben senken.
Unter Versicherungsbetrug fallen alle Delikte, bei denen Versicherungsnehmer in betrügerischer Absicht Versicherungsleistungen beanspruchen, was dem Tatbestand des Betruges nach § 263 StGB entspricht. Versicherungsmissbrauch nach § 265 StGB umfasst Beschädigungen oder die Zerstörung versicherter Gegenstände. Versicherungsbetrug als eigenständigen Tatbestand (§ 265 StGB a. F.) findet sich heute nicht mehr im Gesetzbuch.
Wenn Sie Fragen rund um Versicherungsbetrug mit uns besprechen möchten, dann rufen Sie uns gerne jederzeit an. Unsere Gratis-Hotline ist 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar – 365 Tage im Jahr.