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Versicherungsbetrug: Werkstattbesitzer unter Verdacht

Versicherungsbetrug: Werkstattbesitzer unter Verdacht

Sollten sich die Ermittlungen bewahrheiten, so handelt es sich um einen besonders schweren Fall von Versicherungsbetrug. In Maxhütte-Haidhof unweit von Amberg soll der Betreiber einer KfZ-Werkstatt in mehr als 50 Fällen betrügerisch gehandelt haben. Die Problematik besteht nicht nur in der organisierten Kriminalität, sondern auch in den zahlreichen Mittätern. Diese waren augenscheinlich damit einverstanden, dass reguläre Reparaturen kurzerhand als Unfallschäden abgerechnet wurden und somit die Versicherungen zahlen mussten.

Nachdem eine Versicherung den Verdacht auf Versicherungsbetrug geschöpft hatte, wurden gleich 53 Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt. Die Anzeige erfolgte bereits 2016 und führte auch dazu, dass 15 PKW sichergestellt werden mussten. Entsprechend handelt es sich bei den Reparaturfällen auch nicht um reine Zeugen, sondern jeweils um Mittäter, die sich ebenfalls wegen Versicherungsbetrug in Amberg und Umgebung vor Gericht verantworten müssen.

Die Ermittlungen wurden durch die Kriminalpolizei Amberg gemeinsam mit Ermittlern des „operativen Ergänzungsdienstes“ (OED) aus Amberg und Weiden durchgeführt. Sachverständige sahen sich sämtliche Fahrzeuge genau an und stellten dabei fest, ob es sich um einen Unfallschaden gehandelt haben könnte oder ob die Reparaturen eindeutig anderen Ursprungs waren. In der Folge muss für jedes Fahrzeug ein eigenes Gutachten erstellt werden, das vor Gericht beweiskräftig genug ausfallen sollte. Als Dauer für die Ermittlungen gibt die Kriminalpolizei noch die Zeit bis Ende des Jahres an, sodass die Staatsanwaltschaft wohl auch erst 2018 sämtliche Anklagen formulieren kann. Aufgrund der Fülle an verwickelten Personen ist mit einem überaus langwierigen Prozess zu rechnen.

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, so dürfte zumindest der Betreiber der KfZ-Werkstatt als Kopf des Versicherungsbetrugs und vermeintlicher Anstifter in mehr als 50 Fällen einer Gefängnisstrafe entgegen sehen. Relevant für den Ausgang des Prozesses ist aber auch die Frage, ob sich der Hauptangeklagte geständig zeigt und eine Wiedergutmachung leistet. Des Weiteren ist von Relevanz, ob es sich bei dem Versicherungsbetrug um eine Wiederholungstat handelt oder ob der KfZ-Experte zuvor eine sprichwörtliche „unbeschriebenes Blatt“ war.

Der Schaden war verhältnismäßig gering, die kriminelle Energie dagegen beträchtlich. Der Fall warf ein Licht auf die Akzeptanz von Versicherungsbetrug, rund 15 Prozent der Deutschen sind dem nicht abgeneigt.

Fünf Prozent betrügen ihre Versicherung

Das ein Teil der Versicherungsnehmer einem Betrug nicht abgeneigt sind, ist keine Neuheit. Fünf Prozent haben es schon getan, weitere zehn Prozent schließen es nicht aus, wie eine Statistik von Yougov und Statista zeigte.

Quelle: Mittelbayerische

Disclaimer: Die dargestellten Fälle wurden zum Schutz der Mandanten anonymisiert bzw. pseudonymisiert.

asd